RPG-Revision: Die Kantone sollen mehr Raum erhalten
Im Seilziehen um das Bauen im Nichtbaugebiet hat Bundespräsidentin Doris Leuthard laut Medienberichten den Forderungen der Kantone nachgegeben. Neu wird offenbar ein Kompensationsmechanismus vorgeschlagen. So soll die Revisionsvorlage zum Raumplanungsgesetz (RPG) gerettet werden.
Quelle: Simon Koopman, CC BY-SA 2.0 , Wikimedia Commons
Bauernhaus im Entlebuch. (Symbolbild)
Die Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet ist ein zentraler Pfeiler der Raumplanung in der Schweiz. Dennoch wird ausserhalb der Bauzone gebaut. Ausnahmebestimmungen machen es möglich. Seit 2012 geht das dank einer Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) leichter denn je. Die Gebäudefläche im Nichtbaugebiet wächst.
Nun wollen bürgerliche Politiker das Bauen im Nichtbaugebiet weiter liberalisieren. Das Bauen ausserhalb der Bauzone sei der neue Hotspot der Zersiedelung, warnen Umweltschützer. Der Bundesrat hält Einschränkungen für nötig. In der zweiten Etappe der RPG-Revision will die Landesregierung das Bauen im Nichtbaugebiet neu regeln.
Totalabsturz drohte
Doch sie ist auf massiven Widerstand der Kantone, Gemeinden und Wirtschaft gestossen. Diese zerpflückten einen ersten Gesetzesentwurf, den der Bundesrat Ende 2014 in die Vernehmlassung schickte: Dieser sei unausgereift, ohne zeitliche Dringlichkeit, und die Änderungen seien unnötig. Ein Totalabsturz der Vorlage drohte.
Laut einem Bericht der "Aargauer Zeitung" hat Bundespräsidentin Doris Leuthard jetzt dem Widerstand der Kantone nachgegeben, um die Vorlage zu retten. Die Zeitung stützt sich auf Aussagen "verlässlicher Quellen", wonach sich Leuthard mit den Kantonen auf einen neuen Planungsansatz geeinigt habe. Demnach solle den regionalen Unterschieden in der Planung besser Rechnung getragen werden, wobei aber die Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet nicht unterlaufen werden dürfe.
Zweite Vernehmlassungsrunde
Vorgeschlagen wird gemäss dem Bericht ein Kompensationsmechanismus: Der Bund wolle den Kantonen in bestimmten Gebieten mehr Nutzungen zugestehen. Diese müssten aber in irgendeiner Form an anderer Stelle kompensiert werden. Wie, was und wo im Detail kompensiert wird, sei Gegenstand weiterer Abklärungen. Leuthard wolle beim Bundesrat auch eine zweite Vernehmlassung bewirken. (mgt)