16:04 BAUBRANCHE

RPG: Kulturlandschutz ohne Kompromisse?

Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) will das Bundesamt für Raumentwicklung den Kantonen die Pflicht einer Kompensation bei der Überbauung von Kulturland auferlegen. Wie die "NZZ am Sonntag", welcher der Gesetzesentwurf vorliegt, berichtete, befürchten Gewerbe- und Wirtschaftskreise Schwierigkeiten. Bauern und Umweltverbände sehen Handlungsbedarf.

Vorbild für diese Restriktionen ist die Kulturland-Initiative, die vom Zürcher Volk vor zwei Jahren gutgeheissen worden ist und über deren Umsetzung seither immer noch gestritten wird - weil der Teufel eben auch da im Detail steckt. Laut NZZ am Sonntag sollen alle Fruchtfolgeflächen einer Kompensationspflicht unterstellt werden. Lediglich Nutzungen von übergeordneten öffentlichem Interesse wie Strassen, Spitäler usw. sollen davon ausgenommen sein. Will ein Kanton solches Land überbauen, muss er den entsprechenden Landbedarf durch Auszonungen oder Bodenaufwertungen kompensieren oder in einem anderen Kanton durch Entschädigungen eine entsprechende Fläche schützen lassen.

Eine Wundertüte?

Das Konzept der erwiesenermassen schwierig umzusetzende Zürcher Kulturlandinitiative soll über die ganze in ihren regionalen und lokalen Bedürfnissen so heterogene Schweiz gestülpt werden. Gemäss NZZ umfasst die Revision der Raumplanung neben dem Schutz der Fruchtfolgeflächen noch weitere Elemente: Dazu gehören neben anderem das Bauen im Untergrund, das Bauen ausserhalb der Wohnzonen für das bäuerliche Kreise grosszügig Lösungen anmahnen, aber auch die Förderung von günstigem Wohnungsbau als Grundsatz, zum Beispiel in Form von Sonderzonen für billigen Wohnraum.

Zwangsläufig dürfte ein Raumplanungsrecht, wie es sich nun abzuzeichnen beginnt, zu einer Verknappung und Verteuerung von Siedlungs- und Gewerbeland führen. Schwierig werden dürfte es auch mit den im neuen Raumplanungsrecht vorgesehenen Massnahmen zur Förderung von günstigem Wohnraum angesichts der Verknappung und, damit einhergehend, mit der Verteuerung von Bauland.

Kantonale und regionale Bedürfnisse

So wird es beispielsweise einerseits eine wohlhabende Gemeinde an bester Lage geben, die Bauland einzont, um noch ein paar gute Steuerzahler mehr anzuziehen. Andererseits aber auch eine arme Gemeinde in der unter Abwanderung leidenden Leventina, die für Arbeitspläze schaffende Betriebe günstiges Gewerbe-Bauland einzonen möchte. Die Schweiz strotzt von solchen regional unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen, die einer differenzierten Betrachtung bedürfen. Dass dem sich als überaldenes Fuder abzeichnenden revidierten RPG auch aus den Regionen und Kantonen noch ein kühler Wind entgegen wehen wird, ist absehbar. (mai)

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