Rosige Zeiten für den Umbau von Bauernhäusern
Die Vorschriften für den Umbau von Bauernhäusern ausserhalb der Bauzone werden gelockert: Künftig soll es keine Rolle mehr spielen, wie die Häuser früher genutzt wurden. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat diese Anpassung abgesegnet. Damit die Revision in Kraft treten kann, bedarf es nur noch einer Schlussabstimmung.
Heute dürfen ausserhalb der Bauzone liegende Wohngebäude auf dem Land nur dann von Nichtlandwirten für Wohnzwecke umgebaut oder abgebrochen werden, wenn die Bauten bereits vor dem 1. Juli 1972 und nicht im Zusammenhang mit einem Landwirtschaftsbetrieb genutzt wurden. Treten die Gesetzesänderungen in Kraft, hat dieser Umstand keine Bedeutung mehr. Das heisst: Landwirtschaftliche Wohnbauten sowie angebaute Ökonomiegebäude dürfen erneuert, teilweise umgebaut, massvoll erweitert oder wieder errichtet werden. Dies gilt aber nur, wenn sie vor der Ausscheidung aus der Bauzone rechtmässig erstellt wurden. Zudem darf das äussere Erscheinungsbild der Häuser nur verändert werden, wenn es dies für eine zeitgemässe Wohnnutzung oder eine energetische Sanierung braucht, oder die Einbettung des Baus ins Landschaftsbild verbessert. (mai/sda)