Roger Federer muss Baupläne anpassen
Seit Herbst 2012 schwelt der Streit um den Zaun und die Sträucher, mit denen Roger Federer sein Ferienanwesen in Valbella vor Schaulustigen und Paparazzi schützen will. Nun hat das Bündner Verwaltungsgericht entschieden: Der Tennisstar darf den Sichtschutz nicht bauen wie geplant.
Roger Federer wollte sein luxuriöses Doppelchalet samt Wellnessoase mit einem zwei Meter hohen Maschendrahtzaun und mit bis zu drei Meter hohen Sträuchern vor neugierigen Blicken bewahren. Laut verschiedenen Medien befürchteten die Nachbarn, dass der Tennisstar ihnen mit seinem Bauvorhaben die Sicht auf den Heidsee im Tal versperrt. Sie erhoben bei der zuständigen Gemeinde Vaz/Obervaz Einsprache. Doch nachdem diese kein Gehör für ihr Anliegen hatte, zog einer der Anwohner die Einsprache vor das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden weiter. Dort stellten die Richter fest, dass der geplante Sichtschutz dem kantonalen Raumplanungsgesetz zuwider läuft. Wie die „Sonntagszeitung“ gestern berichtete, muss der Zaun deshalb nun 2,5 Meter zurück versetzt werden.
Andrea Bianchi, der Anwalt des Beschwerdeführers, korrigiert gegenüber der „Sonntagszeitung“ die Berichterstattung zu den Beweggründen der Anwohner, die Einsprache erhoben hatten. Sie hätten befürchtet, dass der Schnee die Bepflanzung des Zauns auf ihr Grundstück drücke. Zudem: „Meinen Klienten geht es um Grundsätzliches. Gleiches Recht für alle.“ Die Gemeinde Vaz/Obervaz sei den Federers zu sehr entgegen gekommen. Federers Anwalt erklärte auf Anfrage der „Sonntagszeitung“, dass Federer das Urteil studieren und dann entscheiden werde, wie er weiter verfahre. (mai)