„Rivetta für Basel“ rechtlich nicht ganz zulässig
Die Birsig soll den Baslern in der Innenstadt eine Erholungszone bieten. So will es die im September eingereichte Initiative der Grünen „Für eine Öffnung der Birsig – eine Rivetta für Basel“. Die Regierung beantragt die Initiative nur teilweise für rechtlich zulässig zu erklären.
Geht es nach dem Willen der Initianten soll die derzeit eingedolte Birsig in der Innenstadt wieder geöffnet und zu einer grünen Erholungszone ausgebaut werden. Doch nicht alles,. was die Initiative verlangt, ist laut der Regierung rechtlich zulässig. Rechtlich zulässig sei das Hauptbegehren der Initiative: die Offenlegung der Birsig beziehungsweise die ökologische Ufer- und Festlandbepflanzung, heisst es in einer Mitteilung des Parlaments. Nicht zulässig ist aber der Erlass oder vielmehr die Änderung von Verkehrsanordnungen, die die Initianten verlangen. Dafür ist laut Mitteilung das Parlament nicht zuständig. Es beantragt dem Grossen Rat die Initiative nur teilweise für rechtlich zulässig zu erklären.
Neben den Grünen finden sich auch Mitglieder der CVP, FDP, SP und der DSP im Initiativekomitee. Zudem wird engagieren sich auch unter anderem der WWF der Region Basel sowie der VCS der Kantone Basel Stadt und Basel Land für das Volksbegehren. (mai)