16:33 BAUBRANCHE

Revidiertes Bauprodukterecht tritt per Oktober in Kraft

Das an die europäische Bauprodukteverordnung angepasste Schweizer Bauprodukterecht tritt per 1. Oktober in Kraft. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die entsprechende Ausführungsverordnung gut geheissen.

Im Zentrum der revidierten Bauproduktegesetzgebung stehen die Informationen zu den Leistungen eines Bauprodukts. Der Produzent muss neu eine Leistungserklärung erstellen, in der er die Leistungen des Produkts deklariert. Das heisst, in der er erklärt, was das Produkt kann, damit dessen Verbraucher klar wissen, für welche Zwecke das Produkt eingesetzt werden kann. Mit der Leistungserklärung übernimmt die Herstellerin die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit der erklärten Produktleistung.

Das bisherige Bauprodukterecht stammt aus dem Jahre 2001 und bezog sich auf die europäische Bauprodukterichtlinie von 1988. Diese Richtlinie wurde im Juli letzten Jahres vollständig von der europäischen Bauprodukteverordnung (Construction Products Regulation, CPR) abgelöst. Dies machte eine Anpassung der schweizerischen Bauproduktegesetzgebung an die CPR und eine entsprechende Überarbeitung des Bauproduktekapitels im bilateralen Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) notwendig.

Ziel der Totalrevision des Bauprodukterechts war es, die Vorteile des MRA für die Schweiz zu erhalten. Das MRA dient dem Abbau von technischen Handelshemmnissen. Es gewährleistet für die Schweizer Volkswirtschaft den grenzüberschreitenden Austausch von Bauprodukten „mit gleich langen Spiessen“: Exporteure erhalten einen gleichberechtigten Zugang zum europäischen Binnenmarkt, weil laut Medienmitteilung Doppelprüfungen, Zusatzkosten, Verzögerungen und Wettbewerbsnachteile entfallen. Ausserdem eröffne das MRA einen europaweiten Markt für Produktprüfungs- und Zertifizierungsdienstleistungen der schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen.

Zudem soll das revidierte Bauprodukterecht Belastungen für die Wirtschaftsteilnehmer reduzieren sowie für mehr Transparenz, Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und für vereinfachte Verfahren sorgen. Weiter soll sich der Markt mit dem revidierten Recht effektiver überwachen lassen und effizient an die europäischen Anforderungen angleichen.

Vergangenen März war das revidierte Bauproduktegesetz von National- und Ständerat in der Schlussabstimmung definitiv verabschiedet worden. (mai/mgt)

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