20:56 BAUBRANCHE

Revidierte Zürcher BZO: Stadtrat muss über die Bücher

Die Teilrevision der Stadtzürcher Bauzonenordnung (BZO) ist umstritten. Während des Mitwirkungsverfahrens gab es rund 500 Einwendungen von Verbänden wie dem SIA, Wohnbaugenossenschaften und Hauseigentümern. Auch vom Kanton gab es Kritik. Nun muss Zürich noch einmal über die Bücher.

Einer der Hauptkritikpunkte war, dass das aktuelle, sogenannten Zürcher Untergeschoss mit der neuen BZO entfällt. Das heisst: Während heute ein Untergeschoss sozusagen als zusätzliches Geschoss genutzt werden kann, wenn es zehn Zentimeter im Boden versenkt ist, muss es nach der neuen BZO zur Hälfte im Boden stecken. Zudem kann es nur noch zu 60 Prozent für Wohnen und Arbeiten genutzt werden. Für diese umstrittene Bestimmung sollen, wie heute vor den Medien zu erfahren war, Vorschläge erarbeitet werden, welche die Nachteile der alten Regelung beheben, ohne dass es zu Ausnützungsverlusten kommt. - Ebenfalls für Kritik sorgte die neue Wohnzone W3b, welche die Ausnützung mit Hilfe von Arealüberbauungen verringert.

Odermatt erklärte, dass man die Einwendungen sorgfältig prüfen und die BZO in bestimmten Punkten entsprechend anpassen werde. Allerdings sind Einwendungen keine Rekurse, sondern Beiträge von Bürgern sowie Interessengruppen im Rahmen einer öffentlichen Auflage. Wird eine Einwendung abgelehnt, muss dies in einem Bericht lediglich kurz begründet werden.

„Nicht überall nachvollziehbar“

Der Kanton attestierte der Stadt bei der Ausarbeitung der BZO in seiner Vorprüfung zwar eine „sorgfältige Herangehensweise und eine intensive Auseinandersetzung mit ihrer zukünftigen Entwicklung“. Bei der neuen Wohnzone W3b kritisierte der Kanton aber, dass die Zuweisung der betroffenen Gebiete „nicht überall nachvollziehbar“ sei. Dies soll nun noch einmal überprüft werden. Nicht genehmigungsfähig ist für den Kanton der Programm-Artikel 4b. Der Grund: Für die Festlegung eines Mindestwohnanteils für die Kostenmiete fehlt eine gesetzliche Grundlage fehlt. Odermatt lässt ihn überarbeiten.

Zudem muss deutlicher herausgearbeitet werden, wo sich in Ergänzung zu den Ausnutzungsreserven künftig zusätzliche Aufzonierungen und damit mehr Platz für Wohnungen und anderen Nutzungen schaffen lassen. Der Kanton verlangt von der Stadt Zürich den planerischen Nachweis, dass bis 2030 für rund 70’000 zusätzliche Bewohner Wohnraum geschaffen werden kann.

Bis im Herbst soll die neue BZO nun überarbeitet und an den Gemeinderat überwiesen werden. Läuft alles nach den Wünschen des Stadtrats, dürfte sie nächstes Jahr in Kraft gesetzt werden können. (mai/sda)

Postulat verlangte Anwendung alten Rechts

Anfangs Februar hatten die FDP, GLP, CVP, EVP und die SVP ein Postulat eingereicht, in dem sie sie vom Stadtrat forderten, die BZO so anzupassen, dass wenigstens auf Baueingaben, welche vor ihrem Inkrafttreten – das heisst vor dem 23. Oktober – gemacht worden waren, das alte Recht angewandt werden kann. An der heutigen Medienkonferenz erklärte Odermatt, dass dies nicht möglich ist, weil es sich dabei um zwingendes, kantonales Recht handelt. Offenbar sind 30 Bauprojekte betroffen, nur bei einem musste eine Bauverweigerung ausgesprochen werden. (mai)

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