Revidierte paritätische Lebensdauertabelle tritt am 1. Februar in Kraft
Die paritätische Lebensdauertabelle schafft bei der Berechnung von Mietzinserhöhungen und bei Forderungen seitens Vermieter an die Mieter wegen Mängeln am Mietobjekt Klarheit. Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) und der der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD) haben sie nun überarbeitet. Die revidierte Fassung gilt ab 1. Februar.
Der HEV und der MVD hatten 2005 eine gemeinsame Tabelle mit Angaben zur durchschnittlich voraussichtlichen Lebensdauer von Einrichtungen in Wohn- und Geschäftsräumen erarbeitet; zuvor hatten sie eigene, separate Tabellen genutzt, die zum Teil voneinander abwichen.
Diese so genannte paritätische Lebensdauertabelle braucht es vor allem dann, wenn ein Mietverhältnis beendet wird und das Mietobjekt neue Mängel aufweist: Das heisst, wenn der Vermieter den Umfang der Forderungen an die Mieter berechnen muss. Aber auch bei Mietzinserhöhungen wird auf die Tabelle zurückgegriffen, da sie die Amortisationsdauer von wertvermehrenden Investitionen seitens Vermieter festlegt. Stützen sich Mieter- und Vermieterverbände auf eine gemeinsame Tabelle, lassen sich Konflikte vermeiden und Wohnungsabnahmen reibungsloser abwickeln.
Überdies wird die Tabelle auch von Schlichtungsbehörden und Gerichten akzeptiert. Dies gilt ebenso für den Schweizerischen Versicherungsverband, was wiederum gewährleistet, dass die Haftpflicht- respektive die Hausratversicherung allfällige Entschädigungsforderungen an die Mieter übernimmt.
Einbezug von Fachleuten aus Vermietung und Bau
Mittlerweile ist die Tabelle an gewandelte Bedürfnisse angepasst worden: Die revidierte Fassung tritt per 1. Februar in Kraft. Wie die beiden Verbände mitteilen, sind die Angaben in der Tabelle vom HEV und vom MVD «einer erneuten eingehenden Prüfung unter Einbezug von Fachleuten aus der Vermietungspraxis und dem Baubereich» unterzogen worden.
Die überarbeitete Tabelle kann für 7 Franken 50 (Mitglieder) respektive für für 9 Franken 50 (Nichtmitglieder) bei den Verbänden bezogen werden. Die Lebensdauer einzelner Einrichtungen kann sodann mit dem Such-Tool auf der Website der beiden Verbände kostenlos abgefragt werden. (mai/mgt)