Restaurant «La Torre» in Basel: Regierung befiehlt Schutzmassnahmen
Die Basler Regierung hat im Streit um das historische Gebäude des ehemaligen Restaurants «La Torre» auf dem Bruderholz Massnahmen zum Erhalt der Bausubstanz angeordnet. Lässt der Eigentümer eine letzte Frist verstreichen, wird der Kanton diese eigenhändig umsetzen.
Quelle: Google Maps
So sah das Gebäude des Restaurants «La Torre» 2014 aus. Inzwischen hat sich sein Zustand stark verschlechtert.
Der Eigentümer habe bisher keine Massnahmen zum Unterhalt der Liegenschaft an der Reservoirstrasse 240 ergriffen und der Zustand des Hauses verschlechtere sich weiterhin, heisst es in einer Mitteilung der Basler Regierung von Donnerstag. Deshalb wurde nun das Bau- und Verkehrsdepartement damit beauftragt, die Bausubstanz des Gebäudes zu sichern und dessen ästhetische Erscheinung zu verbessern.
Eigentümer will Liegenschaft abreissen
Der Eigentümer muss dem Kanton nun innert 30 Tagen mitteilen, ob er seiner Pflicht nachkommt. Danach kann der Kanton die angeordneten Massnahmen eigenständig umsetzen. Die Kosten belaufen sich gemäss Offerten auf rund 50'000 Franken.
Der Kanton und der Liegenschaftsbesitzer streiten sich seit rund zwei Jahren über die Zukunft des ehemaligen Ausflugsrestaurants beim Wasserturm, das inzwischen versprayt und heruntergekommen ist. Der Eigentümer will das Gebäude abreissen und durch neue Wohnungen ersetzen lassen. Das Quartier wehrte sich erfolgreich mit einer Petition gegen diese Pläne.
Quelle: Planungsamt Basel-Stadt
Aufnahme zwischen 1930-1950: Wasserturm und Restaurant La Torre auf dem Bruderholz.
Gebäude unter Denkmalschutz gestellt
Im November 2020 stellte die Basler Regierung das Äussere des Gebäudes und den Garten unter Denkmalschutz. Dies mit der Begründung, dass das Gebäude «ein Zeugnis der Basler Sozial- und Kulturgeschichte und im Ensemble mit dem Wasserturm und der historischen Grünanlage auf dem Bruderholz städtebaulich wertvoll» sei. Die Liegenschaft war 1925/1926 von den Basler Architekten Rudolf Suter und Otto Burckhardt gebaut worden.
Der Eigentümer reichte daraufhin beim Verwaltungsgericht Rekurs gegen den Regierungsentscheid ein. Das Gericht wies die Beschwerde letzten November jedoch ab. Nun muss das Bundesgericht über den Fall entscheiden. Im vergangenen April lehnte es bereits das Gesuch des Eigentümers um aufschiebende Wirkung ab.
Über die Sache selber hat das Bundesgericht noch nicht entschieden. Die Basler Denkmalpflege forderte den Eigentümer im Januar erfolglos zu Instandstellungsarbeiten auf. (sda/pb)