Rekordtiefer Referenzzinssatz für Mieten
Die Mieter in der Schweiz können mit einer Reduktion der Mietzinsen rechnen: Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den Referenzzinssatz für Mieten zum ersten Mal seit 15 Monaten um 0,25 Prozentpunkte gesenkt. Damit beträgt er nun rekordtiefe 2,0 Prozent.
Der neue Zinssatz gilt ab morgen Dienstag. Dies teilte das BWO heute mit. Für Mieter ergebe sich im Grundsatz ein Senkungsanspruch von 2,91 Prozent. Zudem weist das Amt darauf hin, dass weitere Senkungen und Erhöhungen geltend gemacht werden können. Diese betreffen auf Seiten der Mieter vorherige, nicht weitergegebene Reduktionen des Referenzzinssatzes. Vermieter hingegen können höhere Unterhaltskosten geltend machen oder 40 Prozent der Teuerung anrechnen – dies müssen sie allerdings belegen können.
Beim Referenzzinssatz stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypotheken. Ende Juni ermittelte es einen Durchschnitt von 2,09 Prozent, im Vorquartal war er bei 2,14 Prozent gelegen. Kaufmännisch gerundet ergibt sich ein Referenzzinssatz von 2,00 Prozent. Der nächste Referenzzinssatz wird am 2. Dezember publiziert.
Der einheitliche Referenzzinssatz gilt in der Schweiz bei der Mietzinsgestaltung seit 10. September 2008. Er hat den vorher massgeblichen Zinssatz der einzelnen Kantone für variable Hypotheken abgelöst. Die kaufmännischen Rundungsregeln gelten seit Dezember 2011. Gemäss diesen Regeln resultiert bei der nächsten Publikation ein neuer Referenzzins, wenn der Durchschnittszinssatz auf 2,12 Prozent steigt oder auf 1,88 Prozent sinkt. (mai/sda)