11:06 BAUBRANCHE

Rekord bei Neuanmeldungen für KEV

Subventionen für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sind gefragt: 1200 Neuanmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) verzeichnete die Netzgesellschaft Swissgrid im Juni. Das sind so viele wie noch nie.

Swissgrid-Sprecher Andreas Schwander bestätigte auf Anfrage eine entsprechende Meldung der "Neuen Zürcher Zeitung" vom Donnerstag. Normalerweise werden laut Schwander durchschnittlich etwa 1000 Neuanmeldungen pro Monat registriert. Eine Tendenz lasse sich jedoch noch nicht feststellen. - Das grosse Interesse an den Subventionen zeigt auch die KEV-Warteliste: Sie ist inzwischen auf 36'000 Projekte angewachsen, das sind rund 5000 mehr als Ende 2013. Um die Liste abzubauen, wurde per 1. April mit der Einmalvergütung eine neue Fördermassnahme eingeführt. Das heisst, anstelle der KEV können Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen einen einmaligen Beitrag an die Investitionen erhalten. Dieser beträgt höchstens 30 Prozent der Investitionskosten einer Referenzanlage.

Einmalvergütung für Anlagen von weniger als zehn Kilowatt

Bis jetzt haben sich laut Swissgrid rund 300 Betreiber für die Einmalvergütung entschieden. Viele Anwärter seien jedoch erst vor kurzem angeschrieben worden. Auf der KEV-Warteliste befanden sich am 1. Juli lautSchwander rund 20'000 Anlagen, die grundsätzlich für die Einmalvergütung in Frage kommen. Zwischen KEV und Einmalvergütung wählen können Betreiber von neuen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 30 Kilowatt. Bei einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt kommt automatisch die Einmalvergütung zum Zug. Wie Schwander erklärte hat sich die neu eingeführte Einmalvergütung bisher noch nicht auf die KEV-Warteliste ausgewirkt. Die neue Fördermassnahme laufe erst langsam an. - Für Anlagen mit Einmalvergütung gibt es keine Kontingente. Sobald der Gesuchsteller die Inbetriebnahme der Anlage nachweist, wird die Einmalvergütung laut Bundesamt für Energie (BFE) so rasch wie möglich ausbezahlt. Dies im Gegensatz zur KEV, wo die Wartezeit mehrere Jahre betragen kann.

Zuschlag wird ab 2015 erhöht

Das Geld für die Förderung des "grünen" Stroms stammt von den Stromkonsumenten, die seit 2009 einen KEV-Zuschlag bezahlen. Wegen der Einführung der Einmalvergütung und weil 2015 viele neue KEV-Anlagen in Betrieb gehen, hat der Bundesrat im Juni beschlossen, diesen Zuschlag ab 2015 um 0,5 Rappen auf 1,1 Rappen pro Kilowattstunde zu erhöhen. Mit dem aktuell geltenden Netzzuschlag fliessen 2014 rund 345 Millionen Franken in den Fonds, mit dem erhöhten Netzzuschlag werden es 600 Millionen Franken sein. Die Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden steigt durch diese Erhöhung um 25 Franken auf 55 Franken pro Jahr. (mai/sda)



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