Regierung will keinen Spurabbau beim Bellevue
Bald soll der Sechseläutenplatz vor dem Zürcher Opernhaus in neuem Glanz erstrahlen und zum grössten Platz der Schweiz werden. Damit verbunden ist ein Spurabbau am Utoquai beim Bellevue. Dies sorgt schon länger für heftige Diskussionen. Der Zürcher Regierungsrat hat sie nun vorerst beendet: Er verweigerte die Genehmigung, weil er befürchtet, dass ein Abbau Staus auf einer wichtigen Verkehrsader zur Folge haben könnte.
Zwar lag die Aufhebung der Spur in der Kompetenz des Stadtrates und war nicht Gegenstand der Vorlage, die das Stadtzürcher Stimmvolk im September gutgeheissen hatte. Es war um einen Objektkredit von gut 17 Millionen Franken für die Gestaltung des Platzes gegangen. Aber dennoch musste der Stadtrat der Regierung einen Antrag zur Genehmigung des Abbaus unterbreiten. Der Grund: Vom Spurabbau sind Staatsstrassen betroffen.
Der Stadtrat reagierte „mit Überraschung und Enttäuschung“ auf den regierungsrätlichen Entscheid, wie Stadträtin Ruth Genner (Grüne) in einem Communiqué mitteilte. Der Beschluss wird nun geprüft, dann will der Stadtrat entscheiden, ob er beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhebt. Wie Genner weiter mitteilt, sollen die Bauarbeiten am Sechseläutenplatz aber wie geplant im Januar starten.Im Vorfeld der Abstimmung hatte Genner erklärt, das kantonale Amt für Verkehr habe grundsätzlich grünes Licht für den Spurabbau erteilt. Die frei werdende Fläche sollte grösstenteils zum Platz geschlagen werden.
Doch jetzt winkte der Regierungsrat ab: Utoquai, Bellerivestrasse und Quaibrücke bildeten zusammen die Hauptverbindung für den Verkehr vom rechten Zürichseeufer in die Stadt sowie die wichtigste Verbindungsstrecke um das Seebecken. Wie der Regierungsrat in seiner Medienmitteilung schreibt, reagiert die heute schon stark belastete Achse sehr empfindlich auf Störungen. Die Auswirkungen seien dementsprechend rasch über die Stadtgrenze hinaus spürbar. Massnahmen, welche die Leistungsfähigkeit dieser Achse beeinträchtigen könnten, seien daher zu unterlassen, wenn sie nicht aus überwiegenden Interessen erforderlich sind.
Zudem schliesst der Reigerungsrat nicht aus, dass es als Folge eines Abbaus einer Abbiegespur zu einem Rückstau auf den Geradeausspuren kommen könnte. Dies würde sich seeaufwärts über die Stadtgrenzen hinaus auswirken. Die Hauptverkehrsachse dem rechten Seeufer entlang könnte dann ihre Funktion der Kanalisierung des Verkehrs nicht mehr im bisherigen Umfang wahrnehmen. (mai/sda)