Regeln in grossen Städten mehr Gewicht
Mit verbindlichen Belegungsvorgaben, Einkommens- oder Vermögenslimiten versuchen Wohnbaugenossenschaften dafür zu sorgen, dass auch ihre nicht subventionierten Wohnungen denjenigen zugute kommen, die darauf angewiesen sind. Laut Bundesamt für Wohnungswesens (BWO) betrifft es 68 Prozent dieser Wohnungen.
Die grossen Städte liegen in dieser Hinsicht über dem Schweizer Durchschnitt, dort sind es gar 80 Prozent. Und in Zürich, wo die Wohnbaugenossenschaften auf eine lange Tradition zurückblicken, sind mit 86 Prozent noch mehr.
Dies dürfte daran liegen, dass hier vor allem grosse Wohnbaugenossenschaften tätig sind, die in ihren Statuten Belegungsvorgaben verankert haben. Sie steuern Belegung und Flächenkonsum fast ausschliesslich über die „Zimmerregel“ (Verhältnis Personen / Zimmer). Laut der Studie, die das BWO in Auftrag gegeben hat, wird diese zum Zeitpunkt der Wohnungsvergabe restriktiver angewandt als im Laufe des Mietverhältnisses.
Beachtlich sei auch auch, dass jede fünfte nicht subventionierte Wohnung nach Einkommens- und Vermögensvorgaben vermietet ist, kommentiert das BWO. Davon seien nur vier Prozent nicht auch gleichzeitig Belegungsvorgaben unterworfen. Vor allem Stiftungen - sie verwalten derzeit gegen zehn Prozent der gemeinnützigen Wohnungen - stellten überdurchschnittlich häufig wirtschaftliche Anforderungen an die Bewohner.
An der Befragung nahmen 1000 gemeinnützige Wohnbauträger teil. Dies sind knapp zwei Drittel aller gemeinnützigen Bauträger. Sie verwalten zusammen rund 143’000 Wohnungen. (mai/mgt)