15:15 BAUBRANCHE

Referenzzinssatz verharrt auf Rekordtief

Beim Referenzzinssatz gilt für die kommenden drei Monate weiterhin ein Wert von 2 Prozent. Dies teilt das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mit. Damit dürften die Mieten in der Schweiz stabil bleiben.

Vor einem halben Jahr war der Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte gesenkt worden –seit Einführung der Messgrösse im 2008 ist das Niveau stetig gesunken. Der nächste Referenzzinssatz wird am 2. Juni publiziert. Er bleibt auf dem heutigen Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1,88 Prozent unter- oder 2,12 Prozent überschreitet.

Das aktuelle Niveau dürfte laut Cipriano Alvarez, dem Leiter Recht beim BWO, bis zu zwei Jahre stabil bleiben. - Der Referenzzinssatz ist ein relativ stabiler Wert, weil die Mehrheit der Hypothekarverträge in der Schweiz eine lange Laufzeit hat. Dennoch schliesst Alvarez nicht aus, dass der Referenzzinssatz um weitere 0,25 Prozentpunkte sinkt. Denn der Durchschnitt der Hypothekarzinsen Ende 2013 ist gegenüber dem Vorquartal von 2,06 auf 2,02 Prozent gesunken; Verringert sich dieser Wert bis auf 1,87 Prozent, wird der Referenzzinssatz nach unten angepasst.

Beim Referenzzinssatz stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypotheken. Er bildet die Richtgrösse für Mietzinsänderungen in der Schweiz. Und weil sich der Wert nicht verändert, gibt es weder einen neuen Senkungs- noch einen Erhöhungsanspruch. (mai/sda)

Hauseigentümer und Mieterverband zum Referenzzinssatz

Der Mieterverband appellierte an die Mieter Mietzinssenkungen einzufordern. Seit 2009 sei der Referenzzinssatz sechs Mal um einen Viertel Prozentpunkt gesenkt worden. Jede Senkungsrunde sollte zu knapp drei Prozent tieferen Mieten führen. Gemäss dem Verband ist dies aber nicht eingetreten. „Die massiven Einsparungen durch den viel tieferen Hypothekarzins bleiben weitgehend bei den Vermietern hängen“, heisst es in der Mitteilung des Mieterverbands.

Derweil hat sich für den Hauseigentümerverband (HEV) wenig geändert: „Bei den Mieten nichts neues“, titelt er in seiner Medienmitteilung. Laut HEV besteht bei Mietverhältnissen, deren Mietzinsen bereits an den Referenzzinssatz von 2 Prozent angepasst wurde, kein Handlungsbedarf. Wo der Mietzins noch auf einem Referenzzinssatz von mehr als 2 Prozent basiere, gelte es die aktuelle Kostensituation zu überprüfen: Eine Reduktion um ein Viertelprozent entspreche einer Mietzinsreduktion von 2,91 Prozent. Der HEV verweist darauf, dass den Hypothekarzinsänderungen noch andere Kostenfaktoren eine Rolle spielen. So könne der Vermieter 40 Prozent der Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise sowie allgemeine Kostensteigerungen (Unterhaltsteuerung, Gebührensteigerungen etc.) geltend machen. Dies gelte auch für seit der letzten Mietzinsanpassung vorgenommene wertvermehrenden Investitionen oder umfassenden Überholungen. (mai/mgt/sda)

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