Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,5 Prozent
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mietzinsen gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.
Quelle: Bernard Hermant / unsplash
Fassade, Symbolbild.
Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von1,5 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im Sommer 2017 gefallen.Der dem Referenzzinssatz zugrundliegende Durchschnittszinssatz ist gegenüber der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes im September von 1,41 auf 1,39 Prozent gesunken und kratzt damit an der Grenze zur nächsten Senkung.
Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist nämlich angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt. Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.
Eingeführt im Herbst 2008
Der Referenzzinsatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen.2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er schrittweise. Seit Juni 2017 liegt er bei 1,5 Prozent.
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist am 2. März.Laut Beobachtern stehen die Chancen gut, dass der Referenzzinssatz nächstes Jahr sinkt. Die Migros Bank rechnet etwa damit, dass es schon im Frühjahr soweit sein könnte. Die Zürcher Kantonalbank dagegen erwartet die nächste Senkung im Juni. (sda)