Referenzzinssatz für Mieten auf Rekordtief
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt auf dem Rekordtief von 2,25 Prozent. Der Wert gilt für die Mietzinse in der ganzen Schweiz. Laut Mieterverband haben erst 12 Prozent der Mieter von der vorletzten Senkung vom Dezember 2011 profitiert.
Der aktuelle Wert gilt bereits seit Anfang Juni, als der Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte auf das aktuelle Rekordtief gesenkt wurde. Deshalb haben Mieter und Vermieter weder einen neuen Senkungs- noch einen Erhöhungsanspruch, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte.
Falls jedoch die Mieten in einzelnen Fällen noch nicht angepasst worden seien, könnten Mieter einen Senkungsanspruch geltend machen, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stütze. Zudem könnten weitere aufgelaufene Kostenänderungen - etwa Teuerung im Umfang von 40 Prozent und Erhöhungen von Unterhaltskosten - eine Anpassung rechtfertigen. Diese könnte laut BWO ebenfalls im Rahmen einer Mietzinssenkung verrechnet werden.
Nächste Runde im Dezember
Das BWO stützt sich beim Referenzzinssatz auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypotheken. Ende Juni ermittelte das Amt einen Durchschnitt von 2,30 Prozent (Vorquartal 2,35 Prozent). Kaufmännisch gerundet ergibt sich daraus weiterhin eine Referenzzinssatz von 2,25 Prozent. Er bleibe auf diesem Niveau, bis der Durchschnittssatz 2,13 Prozent unterschreite oder 2,37 Prozent überschreite, schreibt das Bundesamt.
Der Referenzzinssatz und der Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Für die Mietzinse wird seit September 2008 auf einen einheitlichen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser ersetzte die früher in den einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der nächste Referenzzinssatz wird am 3. Dezember 2012 publiziert.
Mieterverband: Zins wird tief bleiben
Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) wandte sich auf seiner Website und in einer Medienmitteilung umgehend an diejenigen Mieter, die nie eine Mietzinssenkung erhalten haben. "Es lohnt sich, beim Vermieter eine Senkung einzufordern", schreibt der SMV. Es deute nichts darauf hin, dass der Zins schnell wieder ansteigen werde. Viele Mieter hätten von der letzten Senkung nicht profitiert, da eine grosse Zahl der Vermieter den Mietzins nicht von sich aus senke. Deshalb müsse die Mieterschaft selber aktiv werden und die Senkung einfordern. Laut SMV könne die Senkung einige hundert Franken Einsparung pro Jahr ausmachen.
Gesamtschweizerisch würden aufgrund nicht weitergegebener Referenzzinssatzsenkungen jährlich mehrere hundert Millionen Franken von den Mietern zu den Vermietern umverteilt. Laut SMV wird die Senkung jeweils nur zwischen 10 und 20 Prozent aller Mieter gewährt. Im Dezember 2011 wurde der Referenzzinssatz von 2,75 auf 2,5 Prozent gesenkt. Wie SMV-Generalsekretär Michael Töngi auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte, haben bis Anfang Sommer lediglich 12 Prozent von einer Senkung des Mietzinses profitiert.
HEV verweist auf Kostensteigerungen
Der Hauseigentümerverband (HEV) empfiehlt seinen Mitgliedern eine Überprüfung in jenen Mietverhältnissen, deren Mietzins noch nicht auf dem Satz von 2,25 Prozent basiert. Gegen Senkungsansprüche könnten Vermieter den Teuerungsanteil und allgemeine Kostensteigerungen geltend machen. In zahlreichen Regionen hat sich laut HEV eine jährliche Pauschale von 0,5 bis 1 Prozent für diese Kostensteigerungen eingebürgert. Sie werde von Schlichtungsbehörden und Mietgerichten anerkannt. (sda)