Referenzzinssatz bleibt bei 2.25 Prozent
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt auf dem Rekordtief von 2,25 Prozent. Damit ist er zum zweiten Mal gleich geblieben. Der Wert gilt für die Mietzinse in der ganzen Schweiz.
Da der Referenzzinssatz unverändert bleibt, haben die Mieter weder einen neuenSenkungs- noch einen Erhöhungsanspruch, wie das Bundesamt für Wohnungswesen am Montag mitteilte. Falls jedoch die Mieten in einzelnen Fällen noch nicht angepasst worden seien, könnten Mieter einen Senkungsanspruch geltend machen.Zudem könnten weitere aufgelaufene Kostenänderungen - etwas Teuerung im Umfang von 40 Prozent und Erhöhungen von Unterhaltskosten - eine Anpassung rechtfertigen. Dies könnte im Rahmen der Mietzinssenkung verrechnet werden. Der nächste Referenzzinssatz wird am 1. März 2013 publiziert.
Mieterverband: Eine Minderheit der Mieter hat Senkung erhalten
Obwohl der Referenzzinssatz in den letzten drei Jahren von 3,5 auf 2,25 Prozent gesunken sei, hätte nur eine Minderheit der Mieter eine entsprechende Senkung erhalten, teilte der Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) am Montag mit. Der Verband fordert die Mieter auf, aktiv zu werden und eine Senkung einzufordern.Der Hauseigentümerverband (HEV) empfiehlt seinen Mitgliedern eine Überprüfung jener Mietverhältnisse, deren Mietzins noch nicht auf dem Satz von 2,25 Prozent basiert. Gegen diesen Senkungsanspruch könne der Vermieter den Teuerungsanteil und allgemeine Kostensteigerungen geltend machen, schreibt der HEV. (sda)