09:23 BAUBRANCHE

Referenzzinssatz bleibt bei 1,75 Prozent

Der Durchschnittszinssatz ist gegenüber dem Vorquartal von 1,80 auf 1,76 Prozent gesunken. Somit beträgt der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz weiterhin tiefe 1,75 Prozent.

Mit dem gleichbleibenden Zinssatz ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein Erhöhungs- oder Senkungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietzinsverhältnis aber noch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz basiert, besteht ein Anspruch auf eine Senkung der Miete, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamts für Wohnungswesen.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen, volumengewichteten Durchschnittszinssatz der Schweizer Hypothekarforderungen und wird in Viertelprozenten publiziert. Der Satz, der mit Stichtag 31. Dezember 2015 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,80 auf 1,76 Prozent gesunken. Kaufmännisch gerundet ergibt sich damit ein Referenzzinssatz von 1,75 Prozent. Dieser wird so lange bestehen bleiben, bis der Durchschnittssatz 1,63 Prozent unter- oder 1,87 Prozent überschreitet. Die nächste Bekanntgabe ist am 1. Juni vorgesehen. (pd/mt)

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