Rechtsstreit um Sika: Kantonsgericht Zug will beide Seiten anhören
Das juristische Tauziehen um Sika hält an. Das Kantonsgericht Zug hat einen superprovisorischen Antrag der Gründerfamilie abgelehnt und will zuerst beide Seiten anhören. Es geht um die Absicht des Verwaltungsrats, das Stimmrecht der Gründerfamilie zu beschränken.
Auf fünf Prozent der Namenaktien – das entspricht 2,6 Prozent aller Aktienstimmen – will der Sika-Verwaltungsrat das Stimmrecht der Gründerfamilie reduzieren. Die Familie, die ihre Aktien in der Schenker-Winkler Holding hält, bezeichnet dies als illegal. Sie hält über die Familienholding 16,4 Prozent des Kapitals und kontrolliert damit 52,6 Prozent der Stimmen. Die Familie will – wie seit langem bekannt – ihren Anteil an den französischen Konzern Saint-Gobain verkaufen. Die Sika- Führung spricht von einer feindlichen und strategisch unsinnigen Transaktion und versucht diese mit allen Mitteln zu verhindern.
Gruppe gebildet
Ein Mittel ist der Versuch der Stimmrechtsbeschränkung. Nach Ansicht des Verwaltungsrats hat die Familienholding nach der Ankündigung des Verkaufs ihrer Anteile an Saint-Gobain mit dem französischen Konzern eine Gruppe gebildet. "Mit dieser faktischen Übertragung der Stimmrechte liegt gemäss bundesgerichtlicher Rechtssprechung eine Umgehung unserer statutarischen Stimmrechtsbeschränkung vor", sagte Sika-Verwaltungsratspräsident Paul Hälg an einer Medienkonferenz Ende Januar. Daher sei das Stimmrecht der Gründerfamilie auf der nächsten Generalversammlung auf fünf Prozent zu beschränken.
Kein Eilverfahren
Die Familienholding beantragte daraufhin beim Kantonsgericht Zug eine vorsorgliche Massnahme, um die Anerkennung all ihrer Stimmrechte zu erreichen. "Dieser superprovisorische Antrag wurde jedoch abgelehnt", sagte ein Sika-Mediensprecher gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Das Kantonsgericht will zuerst beide Seiten anhören, wie aus der Medienmitteilung der Familienholding hervorgeht. Das Gericht hat die Sika daher aufgefordert, innert zehn Tagen Stellung zu nehmen. Eine ausserordentliche Dringlichkeit sei nicht gegeben, da die Generalversammlung der Sika in den nächsten Tagen nicht bevorstehe, heisst es. (sda)