Reben statt neuer Häuser
Das Waadtländer Kantonsparlament bringt eine Initiative vors Volk, die mit äusserst restriktiven Vorschriften das Lavaux vor der Überbauung retten will. Allerdings scheiden sich an diesem Volksbegehren die Geister.
Trotz Bedenken der Waadtländer Regierung hat der Grosse Rat gestern den Text für das Volksbegehren „Rettet das Lavaux“ des Umweltschützers Franz Weber für gültig erklärt. Sagt das Stimmvolk dereinst Ja, kämen für Gemeinden und Kanton strenge Bauvorschriften für Neubauten zur Anwendung.
Schon 1977 und 2005 hatten die Waadtländer Franz Webers Verfassungsinitiativen gutgeheissen, die den Schutz der einzigartigen Weinbauregion am Genfersee vor weiteren Überbauungen verlangten. Auch die Kantonsverfassung und ein Gesetz aus dem Jahr 1979 verlangen, dass die Weinbauflächen und der traditionelle Charakter der Dörfer strikt zu erhalten ist. - 2007 erklärte die Unesco die einzigartigen terrassierten Rebberge mit ihren charakteristischen Weinbauerndörfern zum Weltkulturerbe.
Doch laut den Initianten gehen die kantonalen und kommunalen Behörden zu lasch mit diesen zwingenden Auflagen um: Staats- und Gemeinderäte seien daran, „den Willen des Volkes zu verraten". Die Gesetzes-Initiative läuft faktisch auf ein Bauverbot hinaus. Die 14 Gemeinden im Schutzgebiet sollen die bestehenden Bauzonen, die an historisch gewachsene Dörfer angrenzen, nicht mehr nutzen können. Nur unterirdische Parkanlagen und Weinkeller sowie der Abriss nicht schutzwürdiger Häuser wären noch erlaubt. Den Gemeindbehörden im Lavaux geht diese Initiative zu weit, denn sie wollen ihren bereits stark eingeschränkten Spielraum für eine moderate bauliche Entwicklung behalten.
Kritiker monieren, dass damit die Rekursmöglichkeiten für betroffene Besitzer verunmöglicht werden, die diesen aber aufgrund nationalen Rechts zusteht. Zudem verstosse das Volksbegehren gegen das eidgenössische Raumplanungsgesetz. (mai/sda)