13:30 BAUBRANCHE

Raumplanungsgesetz nur ungenügend umgesetzt

Zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten ist das Raumplanungsgesetz in den Kantonen nur ungenügend umgesetzt. Die bisher ergriffenen Massnahmen reichen nicht, das Ziel des haushälterischen Umgangs mit dem Boden zu erreichen. Dieses Fazit zieht das Netzwerk Raumplanung in einer Halbzeitbilanz.

Die Kantone haben bis Ende April 2019 Zeit, ihre Planungs- und Baugesetze im Sinn des Bundesrechts zu revidieren und die Richtpläne anzupassen. Tun sie das nicht, droht ein Verbot, neue Bauzonen auszuscheiden.

Bisher verfügen nur wenige Kantone über gesetzeskonforme Vorschriften und Richtpläne, bilanziert das aus Umwelt-, Bauern-, Landschaftsschutz- und weiteren Organisationen bestehende Netzwerk. Es bewertete für sechs Kantone (Bern, Freiburg, Genf, Jura, St. Gallen, Tessin) zwei wichtige Massnahmen des Planungs- und Baurechts, für die Mehrzahl der Kantone die Strategie für die Raumentwicklung.

Baulandhortung nicht überall verhindert

Alle sechs untersuchten Kantone regeln wie vom Bundesgesetz vorgeschrieben die Mehrwertabschöpfung bei Umzonungen. Freiburg, Genf und St. Gallen beschränken sich auf das Minimum von 20 Prozent. Bern, Jura und das Tessin erheben eine höhere Abgabe oder lassen den Gemeinden die Möglichkeit dazu. Vier Kantone schöpfen einen Teil des Mehrwerts auch bei Um- und Aufzonungen ab.

Bern, Jura und St. Gallen legen zudem Fristen fest, innert derer Bauzonen überbaut werden müssen. Nach ungenutzter Frist kann die öffentliche Hand aktiv werden, etwa über den Erwerb von Land, um es seiner Bestimmung zuzuführen. Das bekämpft die Baulandhortung und fördert die Siedlungsentwicklung nach innen.

Die anderen drei Kantone sehen keine Instrumente vor.

Keine Rückzonungen

Bei ihrer Strategie für die Raumentwicklung müssen die Kantone darlegen, auf welches Szenario der Bevölkerungsentwicklung sie sich stützen. Bund und Kantone empfehlen das Szenario des Bundesamts für Statistik. Die Bilanz des Netzwerks zeigt indessen, dass alle Kantone ausser Basel-Stadt mit einem weit stärkeren Bevölkerungswachstum rechnen. Damit wird ein zentrales Ziel des Raumplanungsgesetzes verfehlt, nämlich die Rückzonung übermässiger Baulandreserven.

Der Bundesrat genehmigte bisher fünf kantonale Richtpläne. Bei dreien tat er das mit Vorbehalten, weil der Kulturlandschutz ungenügend ist.

Für das Netzwerk Raumplanung zeigt sich, dass die bisher vorliegenden Massnahmen nicht ausreichen. Zudem kritisiert es, dass die eidgenössischen Räte das Gebot, ausserhalb der Bauzone nicht zu bauen und in der Landwirtschaftszone keine nichtbäuerlichen Nutzungen zuzulassen, untergraben. Sie würden damit einen fundamentalen Grundsatz aushöhlen.

Das neue Raumplanungsgesetz war im März 2013 von der Stimmbevölkerung mit einem Stimmenanteil von 62,9 Prozent gutgeheissen worden. (sda)

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