08:20 BAUBRANCHE

Raumplanung: Wallis will Extrawurst

Teaserbild-Quelle: Diviosen, CC BY-SA 3.0, wikimedia.org

Der Kanton Wallis sucht bei der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Raumplanung einen eigenen Weg. Dem Kanton und den Gemeinden soll es erlaubt sein, einen grossen Teil der überdimensionierten Bauzonen während einer bestimmten Zeit zu blockieren und damit vor einer Rückzonung zu bewahren.

Matterhorn (Diviosen, CC BY-SA 3.0, wikimedia.org)

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Matterhorn

Die Kantone müssen bei der Raumplanung über die Bücher, seit das Schweizer Stimmvolk im März 2013 das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) annahm. Sie haben bis Mai 2019 Zeit, ihre Baulandreserven zu überprüfen und einen neuen kantonalen Richtplan vorzulegen.

Im Wallis ist das ein besonders heisses Eisen, weil der Bergkanton über die grössten Baulandreserven der Schweiz verfügt. Zudem war das neue RPG vom Wallis als einzigem Kanton mit wuchtigen 80,4 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt worden.

Konkret verfügt das Wallis aktuell über 13'200 Hektaren an Baulandreserven. Rund 2215 Hektaren müssten gemäss den Kriterien des revidierten RPG rückgezont werden, denn um den Bedarf an neuen Wohnungen bis 2030 zu decken, sollten 10'985 Hektaren ausreichen.

Spielraum für Gemeinden

Die Walliser Kantonsregierung hat sich nun laut dem zuständigen Departementsvorsteher Jean-Michel Cina für eine Lösung entschieden, die den Gemeinden den nötigen Handlungsspielraum lässt, um auf ihre jeweilige Situation zu reagieren. In der entsprechenden Umsetzungsvorlage, welche die Regierung gestern Dienstag zu Handen des Kantonsparlaments verabschiedet hat, sind verschiedene Instrumente vorgesehen, die es den Gemeinden und dem Kanton erlauben sollen, einen grossen Teil der überdimensionierten Bauzonen für längere Zeit zu blockieren und damit vor einer Rückzonung zu bewahren.

Die hierfür vorgesehenen Instrumente sind beispielsweise die Ausscheidung des Siedlungsgebiets für die längerfristige Entwicklung, die Zuweisung in eine zweite Erschliessungsetappe oder die Schaffung kantonaler Planungszonen. Solange kein Bedürfnis ausgewiesen ist, wären Überbauungen in den blockierten Zonen verboten.

Bund muss noch überzeugt werden

Als nächstes muss die Regierung im Dezember das Kantonsparlament von dieser Lösung überzeugen. Entscheidend dürfte letztlich aber sein, ob der Walliser Weg auch vom Bund akzeptiert wird.

Juristisch betrachtet sehe das revidierte RPG bei einer strikten Umsetzung nur Baulandreserven für die nächsten 15 Jahre vor, räumte Cina ein. Doch das Ziel des Raumplanungsgesetzes sei es doch, die Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden. Exakt in diese Richtung gehe die Vision der Walliser. (sda/mt)

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