15:48 BAUBRANCHE

Raumplanung: Kanton Bern mit Bund im Clinch

Der Kanton Bern liegt bei der Raumplanung im Clinch mit dem Bund: Wie der Regierungsrat heute mitteilte, wehrt er sich gegen eine faktische Verlängerung des Einzonungsmoratoriums.

Die Differenzen zeigten sich bei der Vorprüfung des kantonalen Richtplans 2030 durch das Bundesamt für Raumentwicklung. Laut dem Bund kann die erwartete Bevölkerungsentwicklung mit den bereits eingezonten Wohn-, Misch- und Kernzonen abgedeckt werden: Deshalb müssten Einzonungen so lange durch Auszonungen kompensiert werden, bis die Reserven in den Wohn-, Misch- und Kernzonen aufgebraucht seien.

Der Regierungsrat sieht dies anders und kann dies nicht akzeptieren, wie er im Communiqué deutlich macht. Schliesslich sei der Kanton Bern in der Vergangenheit nachweislich haushälterisch mit dem Boden umgegangen. Im interkantonalen Vergleich habe er sehr tiefe Bauzonenreserven. Deshalb mache er zu Recht einen gewissen Einzonungsbedarf geltend. Laut Regierungsrat ist dieser Einzonungsbedarf nötig, damit der Kanton eine Bevölkerungsentwicklung im schweizerischen Mittel erreichen und so seine Wirtschafts- und Finanzkraft steigern kann. Nur so werde es dem Kanton möglich sein, langfristig seine Position im nationalen Finanzausgleich zu verbessern.

Der Regierungsrat wird den Entwurf zum Richtplan 2030 nun überarbeiten. Das gibt viel zu tun, zumal es rund 300 Mitwirkungseingaben gab. Diese fielen bekanntlich kontrovers aus.Dass mit dem Boden sparsam umgegangen werden soll, blieb zwar unbestritten. Manche Mitwirkende äusserten aber Zweifel, dass die Vorschläge reichen, um die Zersiedelung einzudämmen. Andere kritisierten die geplante Lenkung auf zentrale Lagen und befürchten, dass dadurch die Entwicklung in den Randregionen gebremst wird. Die Regierung wollte den Richtplan bis Ende 2015 vom Bund genehmigen lassen. Dieser Zeitplan könne nicht eingehalten werden, teilte der Kanton am Donnerstag mit. Ein neues Datum nannte er nicht. So lange der Richtplan nicht unter Dach ist, gelten die Übergangsbestimmungen des Raumplanungsgesetzes und insbesondere das Einzonungsmoratorium. (sda/mai)

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