12:32 BAUBRANCHE

Raumplanung: Bund will mehr Einfluss - Verbände skeptisch

Teaserbild-Quelle: Urs Rüttimann

Der Bundesrat will mehr Einfluss auf die Raumplanung von Kantonen und Gemeinden nehmen. Das sieht eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vor, die jetzt in die Vernehmlassung geschickt worden ist. Das Ansinnen stösst auf Skepsis.

Das revidierte Raumplanungsgesetz ist seit Mai in Kraft. Jetzt schlägt der Bundesrat eine erneute Revision vor. Verschiedene Volksinitiativen auf nationaler und kantonaler Ebene für einen verbesserten Kulturlandschutz sowie die Herausforderungen der Energiestrategie 2050 würden Fragen aufwerfen, auf die die geltende Gesetzgebung keine ausreichenden Antworten gebe, heisst es in einer Mitteilung aus Bundesbern. Die zweite Etappe der Teilrevision des schweizerischen Raumplanungsgesetzes (RPG) sei zudem nötig, weil Siedlungsentwicklung, Wohn- und Arbeitsformen, Mobilität und Landschaftsschutz im Wandel seien. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis nächsten Frühling.

Bund soll übernehmen können

Der Entwurf sieht etwa vor, dass Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam eine Strategie für die räumliche Entwicklung der Schweiz erarbeiten. Im Rahmen der Richtplanung sollen die Kantone prüfen, ob sogenannte funktionale Räume festzulegen sind – Gebiete, die wirtschaftlich, gesellschaftlich oder ökologisch eng miteinander verflochten sind. Ist das der Fall, müssen die beteiligten Kantone und Gemeinden die Raumentwicklung gemeinsam planen. Betrifft ein solcher Raum das Gebiet mehrerer Kantone und liegt nicht innerhalb von fünf Jahren eine gemeinsame Planung vor, soll der Bund diese vornehmen können.

Bund soll Einzonungen und Erschliessungen verbieten können

Weitere Zuständigkeiten sollen dem Bund zukommen, wenn es um die Freihaltung von Flächen für Infrastrukturen im nationalen Interesse geht; etwa Hochspannungsleitungen, Autobahnen oder Flughäfen. Um den dafür nötigen Platz freizuhalten, soll der Bund Gebiete beispielsweise mit Einzonungs- oder Erschliessungsverboten sichern können.

Kantone sollen detailliertere Richtpläne ausarbeiten

Auch die Anforderungen an die kantonalen Richtpläne sollen höher werden. So sollen die Kantone nicht nur detailliert Auskunft geben über die Siedlungsentwicklung, sondern auch über Verkehr, Landwirtschaft, Natur, Landschaft und Naturgefahren, Energie, Versorgung und Entsorgung sowie über Planungen, die den Untergrund betreffen.

Kompensationspflicht für bebaute Fruchtfolgeflächen

Um Kulturland zu erhalten, will der Bund Fruchtfolgeflächen – also ackerfähige Böden – besser schützen. Sollte eine solche Fläche dennoch beansprucht werden, sieht die Vorlage eine Kompensationspflicht vor. Zur Frage, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn ein Kanton den vorgegebenen Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen unterschreitet, werden zwei Varianten vorgeschlagen, schreibt die Landesregierung. Die (strengere) Hauptvariante enthält die Kompensationspflicht bei Bauvorhaben von übergeordnetem öffentlichem Interesse und bei zonenkonformen Bauten und Anlagen für die Landwirtschaft. In der zweiten Variante sind solche Bauten und Anlagen ebenfalls zu kompensieren. Bei Bauvorhaben von gesamtschweizerischem Interesse, bei denen eine Kompensation nicht möglich ist, soll der gesamtschweizerische Mindestumfang der Fruchtfolgeflächen gesenkt werden können.

Neugliederung punkto Bauen ausserhalb von Bauzonen

Die Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen sind im bundesrätlichen Entwurf ebenfalls ein Thema. „Die vielen, zum Teil eher punktuellen Revisionen in den vergangenen rund 20 Jahren haben zu einem komplexen und unübersichtlichen Regelwerk geführt“, heisst es. Dies erschwere einen einheitlichen und konsequenten Vollzug der Vorschriften. Deshalb sollen die Bestimmungen neu gegliedert werden. Materiell seien indes keine grundlegenden Änderungen vorgesehen.

Weggis, Symbolbild (Urs Rüttimann)

Quelle: Urs Rüttimann

Weggis, Symbolbild

Zu stark von Schutzinteressen dominiert

Soweit die zentralen Revisionsbereiche. Die Reaktionen darauf kamen prompt und sind kritisch. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) erachtet die Revision als viel zu weitgehend. „Mit der Einführung von unter anderem energie-, umwelt- und verkehrspolitische, ja sogar sozial- und migrationspolitischen Anforderungen wird aus dem Rahmengesetz RPG eine Art politisches Generalplanungsgesetz der Schweiz. Dementsprechend verstösst der Vernehmlassungsentwurf gegen die föderale Aufgabenteilung in der Raumplanung zulasten der Kantone und Gemeinden“, schreibt er in einer Mitteilung. Insgesamt sei der Gesetzestext zu stark von Schutzinteressen dominiert. Nachhaltige Raumentwicklung müsse aber schwergewichtig auch die Förderung der wirtschaftlichen Nutzung im Auge haben. Der SBV sieht zudem nicht ein, wieso das RPG schon wieder revidiert werden soll, nachdem die vorherige Revision erst einige Monate in Kraft ist. Einen akuten Handlungsdruck, der diese Eile rechtfertigen würde, kann der SBV nicht ausmachen.

Kantone und Gemeinden als Auftragsempfänger

Auch der Hauseigentümerverband (HEV) Schweiz zeigt wenig Begeisterung. Seiner Ansicht nach ist die neue Vorlage unausgereift und inhaltlich überladen. „Die neuen Aufgaben der Raumplanung sollen vom Erhalt der Biodiversität und dem Artenschutz über die Integration von Ausländern bis hin zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus reichen. Die Infrastrukturämter des Bundes sollen gemäss Vernehmlassungsvorlage zusätzliche Kompetenzen bei der Sicherung von Flächen in den Kantonen erhalten. Der bereits heute hohe Schutz der Fruchtfolgeflächen soll zudem nochmals massiv ausgebaut werden. Der Bund schanzt sich so weitere Regelungsfelder und neue Einflussmöglichkeiten zu. Er macht die Kantone und Gemeinden mehr und mehr zu Auftragsempfängern in der Raumplanung“, schreibt der Verband. Der HEV werde sich vehement für eine Abspeckung der Vorlage und eine föderalistische Linie einsetzen.

Ziele müssen erreicht werden

Pro Natura hat sich ebenfalls zum bundesrätlichen Entwurf geäussert. Für die Naturschutzorganisation ist klar: Diese zweite Revision müsse dem Willen der Stimmbevölkerung zur Eindämmung der Zersiedlung Rechnung tragen. Sei dies nicht der Fall, lohne sie sich nicht. Konkret erwartet Pro Natura, dass das Bauen ausserhalb der Bauzonen stark eingeschränkt wird, dass Gebäude in der freien Landschaft wieder entfernt werden, wenn ihr ursprünglicher Zweck nicht mehr gegeben ist, und dass bodenunabhängige landwirtschaftliche Produktion und gewerblich-industrielle Anlagen zur Energieproduktion in der Gewerbezone gebaut werden. Diese Punkte werde man in der Vernehmlassung mit Vehemenz einfordern. „Sollte die Revision diese Ziele nicht erreichen, ist der Aufwand dafür nicht zu rechtfertigen.“

Eingehende Prüfung

Noch nicht Stellung bezogen haben die Kantone respektive die kantonale Baudirektorenkonferenz (BPUK). Sie will den Gesetzesentwurf erst eingehend prüfen, um dann eine gemeinsame Position der Kantone zu erarbeiten, wie die Nachrichtenagentur sda schreibt. Die BPUK hatte im April in einem Brief an Umweltministerin Doris Leuthard einen Marschhalt von eins bis zwei Jahren für weitere Verschärfungen gefordert.

Auch der Bauernverband bezieht noch keine Position. Auf Anfrage der sda hiess es, dass die Vorschläge erst eingehend geprüft werden müssten. Zentral sei aber, dass die Handlungsfreiheit der Landwirtschaft auch künftig gewahrt bleibe. (sda/pd/mt)

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