12:29 BAUBRANCHE

Preisüberwacher kritisiert an Kaufpreis gebundene Grundbuchgebühren

Teaserbild-Quelle: Thorben Wengert, pixelio.de

Grundsätzlich sollten sich Gebühren  nach dem Verwaltungsaufwand richten. Dennoch sind Grundbuch- und Notariatsgebühren in vielen Kantonen an den Kaufpreis einer Immobilie gekoppelt. Preisüberwacher Stefan Meierhans fordert diese Kantone auf, fixe Gebühren zu prüfen.

Eine fixe Gebühr für den Grundbucheintrag kennen einzig Bern und Basel-Landschaft, wie Meierhans nach einer Erhebung im Newsletter vom Dienstag schrieb. Die anderen Kantone koppeln die Grundbuch- und Beurkundungsgebühren an den Kaufpreis. Weil sich die Liegenschaftspreise seit 2000 im Schnitt mehr als verdoppelt haben und die Löhne im selben Zeitraum nur um 25 Prozent gestiegen sind, geht der Preisüberwacher darum von einem unverhältnismässig starken Anstieg der Handänderungsgebühren aus.

"Erfolgsbeteiligungsmodell" im Hinblick auf Kostendeckungsprinzip überprüfen

Die Einnahmen der öffentlichen Hand und der Notare erhöhten sich selbst dann, wenn die Gebührensätze konstant blieben. Meierhans erwartet darum von den Kantonen mit einem solchen "Erfolgsbeteiligungsmodell", dieses im Hinblick auf das Kostendeckungsprinzip zu überprüfen. Sie sollten sich daran halten, dass Gebühren maximal den Aufwand decken. Der Aufwand für Eintragung und Beurkundung dürfte eher von anderen Faktoren abhängen, als von den gestiegenen Liegenschaftspreisen.

Kantone mit dem an den Kaufpreis gekoppelten System sollten fixe Grundbuchgebühren prüfen, riet Meierhans. Diese könnten gestaffelt sein, sollten sich aber am tatsächlichen Verwaltungsaufwand orientieren. Weil der Preisüberwacher bei jedem politisch festgelegten Preis obligatorisch anzuhören ist, rechnet Meierhans bald mit Vorschlägen. (sda/mai)


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