Preisgünstiges Wohnen neu auch für Wohneigentum
In der Stadt Zug soll neu auch Wohneigentum den Regeln des preisgünstigen Wohnungsbaus unterstellt werden. Bisher waren dies nur Mietwohnungen. Die Stadt Zug passt deshalb die Verordnung über den preisgünstigen Wohnungsbau an.
Mit 62 Prozent Ja-Stimmen wurde 2009 die neue Bau- und Zonenordnung der Stadt Zug mit speziellen Zonen für preisgünstige Wohnungen angenommen. Der Stadtrat legte fest, dass in diesen Zonen nur Mietwohnungen zulässig sein sollen.Nicht einverstanden mit dieser Auslegung der Bauordnung waren die Grundeigentümer. Sie argumentierten, dass unter preisgünstigen Wohnungsbau auch Wohneigentum falle und fochten die Verordnung beim Regierungsrat an. Stadt und Grundeigentümer haben sich nun geeinigt, wie es in einer Mitteilung der Stadt vom Mittwoch heisst.
So soll neu auch Wohneigentum den Regeln des preisgünstigen Wohnungsbaus unterstellt werden. Wird das Wohneigentum nicht selbst bewohnt, gelten für diese Wohnungen die gleichen Mietzinsobergrenzen wie bei Mietwohnungen. Weiter wird der Korporation Zug, der Stadt Zug oder auch Baugenossenschaften ein limitiertes Vorkaufsrecht eingeräumt.Nun können in diesen Zonen 50 Prozent der Wohnungen ohne Beschränkungen realisiert werden, 35 Prozent sind für preisgünstige Mietwohnungen reserviert und 15 Prozent dürfen künftig als preisgünstiges Wohneigentum erstellt werden.
In den kommenden Wochen nun werde die Verordnung über den preisgünstigen Wohnungsbau angepasst, heisst es weiter. Der Zuger Stadtrat rechnet damit, im Frühjahr die Verordnung verabschieden zu können. (sda)