Polier wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
Den Entscheid eines Poliers bezahlten zwei Bauarbeiter vor drei Jahren im aargauischen Stengelbach mit dem Tod. Diese Woche musste sich der Polier vor Gericht verantworten.
Am Morgen des 10. Dezember 2007 kamen zwei Bauarbeiter auf einer Baustelle im aargauischen Strengelbauch ums Leben. Drei Stunden, nachdem man mit den Betonierarbeiten begonnen hatte, meldete der Bauarbeiter Stefan L. seinem vorgesetzten Polier, dass ein Jochträger etwa zehn Zentimeter durchhänge. Dies berichtete vor Kurzem die „Mittellandzeitung“ (MZ). Der Polier habe dann entschieden, das Schalungselement mit einer Stockwinde anzuheben. Plötzlich habe es einen Knall wie ein Gewehrschuss gegeben, erinnerte sich der Polier diese Woche vor Gericht. Er habe nur noch einen Kollegen packen und wegreissen können. Der Bauarbeiter Stefan L. und sein portugiesischer Kollege wurden hingegen unter dem einstürzenden Bau begraben. Die Rettungskräfte konnten die Männer nur noch tot aus dem Durcheinander von Beton und Armierungseisen befreien.
Die Zeit drängte
Diese Woche musste sich der Polier wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Verletzung der Regeln der Baukunst vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten. Der Angeklagte, der laut MZ während der Verhandlung mit Tränen kämpfte, arbeitet seit 15 Jahren in derselben Baufirma als Polier. Er habe betont, dass er den Entscheid, die Durchbiegung des Jochträgers mittels einer Winde angebrachter Stützträger rückgängig zu machen, unter grossem Zeitdruck habe fällen müssen, hiess es in der MZ. Zumal sich flüssiger Beton schnell und verfestigt und darum entsprechend schnell verarbeitet werden muss. Die Schalungsarbeiten würden bei grossen Aufträgen wie jenem von spezialisierten Unterakkordanten durchgeführt, wird der Polier im Artikel zitiert. Eine Ursache für das Unglück konnte der Polier laut der Zeitung nicht nennen. Der Knall habe eindeutig metallen getönt, deshalb müsse ein Zusammenhang mit Eisen bestanden haben. Sein Verteidiger war unter anderem mit Analysen dreier Gutachter zum Schluss, dass sein Mandant freigesprochen werden müsse, weil Schalungsmängel der Grund für den Einsturz gewesen seien.
Beizug eines Fachmanns
Wegen der Anordnung des Poliers sah das Gericht seine Schuld als erwiesen an. Bei seinem Urteil stützte sich das Gericht ebenso wie die Anklage auf zwei Gutachten und auf einen Schlussbericht der Suva. Es sprach den Angeklagten laut MZ frei vom Vorwurf der Baukunde-Regel-Verletzung frei, weil aus der Anklage nicht klar hervor gehe, was damit gemeint sei. Der mehrfachen fahrlässigen Tötung wurde der Polier aber schuldig gesprochen: Er hätte einen Fachmann beiziehen müssen und nicht aus Zeitdruck ohne Rücksicht auf eventuelle Folgen handeln dürfen. – Der Polier wurde zu zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 120 Franken sowie zu einer Busse von 600 Franken verurteilt. Der Mutter von Stefan L. sind 7'500 Schadenersatz zugesprochen worden. Die Ansprüche der Witwe des zweiten tödlich verunfallten Bauarbeiters sei im Grundsatz anerkannt und auf den Zivilweg verwiesen. (mai)