Planer der Twann-Umfahrung müssen umdenken
Die Ausbaupläne für die Umfahrung der Bieler Vorortsgemeinde Twann waren vom Bund schon genehmigt. Doch nun pfeift das Bundesverwaltungsgericht die Strassenbauer zurück: Sie müssen, wie von Umweltschützern gefordert, eine alternative, unterirdische Linienführung prüfen.
Die Nationalstrasse am linken Bielerseeufer ist eng und unansehnlich. In den Augen vieler Leute stellt sie gar eine schlimme Bausünde dar, welche die Gegend verschandelt. Deshalb soll zumindest ein 1,8 Kilometer langes Teilstück der Autobahn in einem Tunnel verschwinden.
Gewaltiger Eingriff
Die entsprechenden Umbaupläne wurden ausgearbeitet und vom Bund Anfang Jahr abgesegnet. Umgehend erfolgte aber der Einspruch der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und des Berner Heimatschutzes. Sie bezeichnen den Ostportal des geplanten Tunnels als "gewaltigen Eingriff" in die geschützte Reblandschaft des Bielersees. Die Umweltschützer regten an, eine Variante mit einem versenkten Tunneleingang zu prüfen und die Nationalstrasse ebenfalls abzusenken. Damit habe man zum Beispiel in Neuenburg eine landschaftsverträgliche Lösung gefunden.
Dabei stützen sie sich auf ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission, die in einem vorinstanzlichen Verfahren zum Schluss gekommen war, dass der vorgesehene Eingriff in die Landschaft schwer sei. Wobei sich diese Schwere dadurch relativiere, dass Twann und andere Gemeinden von Verkehrsbelastungen befreit würde. Der Bund entschied sich deshalb, trotz der Bedenken der Heimatschützer die Variante zu realisieren.
Etappensieg für Umweltschützer
Doch das Bundesverwaltungsgericht hat das Vorhaben nun erst einmal gestoppt, ein Etappensieg für die Umweltschützer. Das Gutachten der Heimatschutzkommission, so die Berner Richter, habe grosses Gewicht. Davon abweichen dürfe man nur, wenn sich herausstelle, dass eine möglicherweise für die Landschaft schonendere Variante bei der Beurteilung ausser Acht gelassen worden sei.
Im Verlaufe des Verfahrens hatten auch die Bundesämter für Umwelt und für Strassen durchblicken lassen, dass die neue Variante möglicherweise landschaftsverträglicher sei. Ob dies tatsächlich der Fall ist, muss nun nach dem Richterspruch geprüft werden. Die Realisierung des Projektes zögert sich damit weiter hinaus. (sda/bk)