17:37 BAUBRANCHE

Planen und Bauen am Zürichseeufer wird neu geregelt

Das Bauen am Ufer des Zürichsees soll mit einem neuen Planungsverfahren geregelt werden. Dieses sieht unter anderem vor, dass die Bewilligungen für Baugesuche künftig in der Kompetenz der Gemeinden liegen. Für das neue Verfahren müssen im Kanton Zürich Richt- und Nutzungspläne sowie das Planungs- und Baurecht angepasst werden.

Wie es in einem Hintergrundgespräch der Baudirektion von heute Mittwoch hiess, ist das Ziel dabei, ein möglichst schlankes, aber wirksames kantonales Regulierungsregime zu entwickeln. Gemäss dieser neuen „Uferbereichsplanung“ soll die Kompetenz für Baugesuche in Zukunft bei den Gemeinden liegen. - Als Uferbereich gelten die Bauzonen zwischen der Seestrasse beziehungsweise der Bahnlinie und dem Seeufer. Davon sind total rund 72 Hektaren Wohnzonen betroffen, 35 Hektaren sind Konzessionsland.

Bundesgericht und Gewässerschutzgesetz

Bis zu einem Bundesgerichtsentscheid im März vor zwei Jahren hatte die Baudirektion das Bauen auf aufgeschüttetem Land in den sogenannten Konzessionsrichtlinien geregelt. Diese relativ einfachen und nur zwei Seiten umfassenden Richtlinien galten auf 50 Kilometer Zürichseeufer. Weil aber das Bundesgericht diese Spezialbauordnung jedoch als willkürlich eingestuft hatte, darf sie nicht mehr angewendet werden. Ein Postulat im Kantonsrat forderte daraufhin vom Regierungsrat, neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen.

Weitreichende Auswirkungen hat ausserdem das neue Gewässerschutzgesetz. In diesem hat der Bundesrat unter anderem festgelegt, dass der Abstand zur Uferlinie mindestens 15 Meter betragen muss. In einer Übergangszeit, bis die Kantone die Bestimmungen genau definiert haben, sind es gar 20 Meter. In dicht bebauten Gebieten gelten jedoch Ausnahmen. Daher erfordert jedes Bauvorhaben eine umfassende Interessenabwägung. Wie Balthasar Thalmann vom Amt für Raumentwicklung erklrät, bedeutet dies eine riesige Herausforderung und ist mit grossem Aufwand verbunden.

Empfehlungen mit betroffenen Regionen und Gemeinden erarbeitet

Unter Einbezug der betroffenen Regionen und Gemeinden hat der Kanton nun in einem Workshop-Verfahren Empfehlungen für die künftige Nutzung und Bebauung des Seeufers erarbeitet: Das Bauen am Zürichseeufer soll sich aus dem Bestand ergeben und eine hohe Qualität aufweisen. Dazu muss die Zugänglichkeit zum Ufer und der Blick auf den See verbessert werden.

Strukturprägend ist dabei die Seestrasse und ihre Bezüge zum Ufer. Es wird zwischen drei Prinzipien unterschieden: Ortsdurchfahrt, Parkstrasse und Uferstrasse. Bei einer Uferstrasse soll etwa der Durchblick zum See mindestens 50 Prozent ausmachen und die Gebäude dürfen maximal 15 Meter breit sein. Die gestalterischen Anforderungen, die Zugänglichkeit zum See und die Baubereiche sollen in einem "Uferzonenplan" analog zu einem Kernzonenplan auf der Stufe einer kommunalen Nutzungsplanung erfasst werden. Die Eckwerte dafür werden im kantonalen Richtplan, in den regionalen Richtplänen sowie in der Bau- und Zonenordnung definiert. Schliesslich soll der Uferzonenplan auch noch mit den bestehenden Landanlagekonzessionen, der Revitalisierungsplanung und der Festlegung des Gewässerraums, koordiniert werden.

Ob im Planungs- und Baugesetz die Uferzone als neuer Zonentyp eingeführt wird, ist aber noch nicht klar. Ebenfalls noch nicht fest steht, wie man mit den bestehenden Konzessionsbestimmungen umgeht. Keinen Einfluss auf die Überlegungen hatte der Seeuferweg. Dieser ist Bestandteil des regionalen Richtplans.

Die Vernehmlassungen für die Änderung des kantonalen Richtplans und die Anpassungen des Planungs- und Baugesetzes sollen im Verlauf des nächsten Halbjahrs stattfinden. (mai/sda)

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