17:24 BAUBRANCHE

Parlament will Lex Koller beibehalten

Für Personen im Ausland soll der Grundstückkauf in der Schweiz eingeschränkt bleiben. Darüber ist man sich im Parlament einig. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat entschieden, die Lex Koller beizubehalten. Allerdings handelt es sich lediglich um eine Formalität: Weil der Bundesrat inzwischen eine Revision des Gesetzes plant, steht eine Aufhebung nicht mehr zur Debatte.

Für Personen im Ausland soll der Grundstückkauf in der Schweiz eingeschränkt bleiben. Darüber ist man sich im Parlament einig. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat entschieden, die Lex Koller beizubehalten. Allerdings handelt es sich lediglich um eine Formalität: Weil der Bundesrat inzwischen eine Revision des Gesetzes plant, steht eine Aufhebung nicht mehr zur Debatte.

Der Ständerat entschied heute Mittwoch nur darüber, ob die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller abgeschrieben wird. Er folgte dem Antrag der vorberatenden Kommission und sprach sich ohne Gegenstimme für die Abschreibung aus. Weil der Nationalrat die Vorlage des Bundesrats zum Verzicht auf die Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland in der Sommersession gutgeheissen hatte, ist die Sache endgültig vom Tisch.

2007 hatte der Bundesrat die Lex Koller aufheben wollen. In der Folge verlangte das Parlament flankierende Massnahmen, darauf lag das Geschäft jahrelang auf Eis. Im 2012 drehte sich der Wind: National- und Ständerat forderten den Bundesrat auf, die Lex Koller beizubehalten. Dieser war einverstanden. Ausgelöst hatten die Kehrtwende die Zweitwohnungsproblematik sowie das seit der Finanzkrise 2008 erwachte Interesse aus dem Ausland an Schweizer Grundstücken. - Würde die Beschränkung aufgehoben, dürfte viel ausländisches Kapital in Schweizer Immobilien fliessen, schrieb der Bundesrat.

Druck auf den Immobilienmarkt?

Wie im Nationalrat war man sich auch im Ständerat einig: Das Gesetz habe seine Berechtigung, stellten alle Rednerinnen und Redner fest. Der Erwerb von Schweizer Boden müsse Personen vorbehalten sein, die hier lebten, arbeiteten und Steuern zahlten. Würde die Lex Koller aufgehoben, stiege der Druck auf den Immobilienmarkt. Allerdings äusserten sich einige Ratsmitglieder skeptisch zu einer möglichen Verschärfung des Gesetzes: „Die Entwicklungen sind nicht derart schlimm, dass die 'Lex Koller' verschärft werden muss“, sagte Georges Theiler (FDP/ LU). Zu einer „Überfremdung des Bodens“ komme es nur in sehr spezifischen Regionen.

„Heutigen Gegebenheiten“ anpassen

Verschärfungen hatte jüngst der Nationalrat gefordert, indem er zwei Motionen von Jacqueline Badran (SP/ZH) angenommen hatte. Im Ständerat fielen die Forderungen nach einer Verschärfung in der Sommersession jedoch durch. Badran hatte unter anderem verlangt, dass Personen aus dem Ausland keine Anteile von Immobilienfonds oder börsenkotierten Immobiliengesellschaften mehr erwerben dürfen. Mit den Verschärfungen wäre der Bundesrat einverstanden gewesen, allerdings kündigte Justizministerin Simonetta Sommaruga kündigte im Ständerat einen Vorschlag für eine Revision der Lex Koller an: „Das Gesetz muss modernisiert, das heisst an die heutigen Gegebenheiten wie der vermehrten Zuwanderung angepasst werden.“

Die Lex Koller war 1983 eingeführt worden, um den „Ausverkauf“ des Schweizer Bodens an Personen im Ausland einzudämmen. Inzwischen gibt es aber zahlreiche Ausnahmen. (sda/mai)

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