Parlament schränkt Zweitwohnungsbau ein
Damit sich Einheimische an ihrem Wohnort eine Wohnung leisten können, hat das Parlament den Handlungsspielraum für den Bau von Zweitwohnungen eingedämmt. Es hat eine Basis für ein ausgewogenes Verhältnis von Erst- und Zweitwohnungen geschaffen.
Mit der stillschweigenden Zustimmung des Ständerates zum Vorschlag der Einigungskonferenz sind die neuen Regeln für den Zweitwohnungsbau parlamentarisch nun unter Dach und Fach. Das Gesetz ist bereit für die Schlussabstimmung. Das revidierte Raumplanungsgesetz ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“, die nach Ansicht der Landesregierung bei bedeutenden Tourismusdestinationen faktisch zu einem Baustopp geführt hätte. Nach dem neuen Gesetz muss nicht nur das Verhältnis von Erst- und Zweitwohnungen ausgewogen sein, sondern es müssen auch entsprechende Massnahmen wie Kontingente ergriffen werden. Zudem bildet es die flankierenden Massnahmen zur Abschaffung der Lex Koller über den Verkauf von Grundstücken an Personen im Ausland.
Mit Zweitwohnungen gibt es nicht nur in touristischen Gebieten zunehmend Probleme, sondern auch in den Städten. Auch dort treiben sie die Preise für Ortsansässige in die Höhe und kommen die Gemeinwesen wegen der Infrastrukturen teuer zu stehen; zumal die Steuern, die die Besitzer zahlen, kommen nicht den Zweitwohnungsgemeinden sondern deren Wohnort zu Gute. Überdies kann der Zweitwohnungsbau auch Ortsbilder in Mitleidenschaft ziehen. Das neue Gesetz verpflichtet zu einem ausgewogenen Verhältnis von Erst- und Zweitwohnungen und zu Massnahmen, um dies zu erreichen. Dazu gehören die Einschränkung des Zweitwohnungsbaus, die Förderung der Hotellerie und kostengünstiger Erstwohnungen sowie eine bessere Auslastung der Zweitwohnungen.
Auf eine genaue Definition der Ausgewogenheit, wie dies der Ständerat ursprünglich wollte, verzichteten die Räte allerdings. Einen vom Nationalrat eingebrachten Artikel, der Bauten ausserhalb der Bauzone gleich mit regeln wollte, strich die Einigungskonferenz. Der Ständerat hatte sich dem immer widersetzt. Dies gehöre im zweiten Teil der Gesetzesrevision geregelt und bedürfe der tieferen Abklärung, befanden Umweltministerin Doris Leuthard und der Ständerat. Diese Revision soll dereinst den Gegenvorschlag zur Landschaftsschutz- Initiative bilden. (mai/sda)