15:22 BAUBRANCHE

Parlament geht bei Richtplan nicht auf Bedenken aus Alpnach OW ein

Teaserbild-Quelle: Kurt Zwahlen flickr CC BY-NC-SA 2.0

Der Kanton Obwalden kann die Industrie- und Gewerbezonen im Richtplan wie geplant festlegen. Der Kantonsrat hat am Donnerstag die sogenannte Arbeitszonenbewirtschaftung genehmigt und eine Rückweisung abgelehnt, wie sie Vertreter der Gemeinde Alpnach forderten. 

Alpnachstad im Kanton Obwalden

Quelle: Kurt Zwahlen flickr CC BY-NC-SA 2.0

Alpnachstad, rechts im Bild der Flugplatz Alpnach. (Symbolbild)

Mit 37 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen genehmigte das Parlament die Einführung der Arbeitszonenbewirtschaftung. Nötig wurde diese, weil der Bund den Obwaldner Richtplan 2020 nur unter Vorbehalten genehmigt hatte. Er machte die Auflage, eine Arbeitszonenbewirtschaftung einzuführen, die den haushälterischen Umgang mit Industrie- und Gewerbezonen sicherstellt. 

Ziel ist es, räumliche Schwerpunkte für die wirtschaftliche Entwicklung zu setzen und das Potenzial vorhandener Arbeitszonen zu nutzen, bevor neues Land eingezont wird. So hat der Regierungsrat in Obwalden neu vier Entwicklungsschwerpunkte für die Wirtschaft festgelegt. Drei davon liegen an gut erschlossenen Lagen im Sarneraatal und die vierte in Lungern. 

Der Wechsel vom kommunalen zum regionalen Denken in der Raumplanung sei ein «rechter Eingriff für die Wirtschaft», sagte Baudirektor Josef Hess (parteilos). Wichtig sei aber, bei Neueinzonungen künftig restriktiv vorzugehen. 

«Keine Einzonung absehbar» 

Widerstand kam indes aus der Gemeinde Alpnach wegen einer geplanten Verschiebung des Siedlungserweiterungsgebiets. Der Alpnacher Kantonsrat Martin Hug (FDP) forderte, die geplanten Änderungen zurückzuweisen, da im vorgesehenen Gebiet gar keine Einzonung absehbar sei. Er bemängelte, die Korporation als Grundeigentümerin sei in dieser Sache nicht angehört worden. 

Ambros Albert (SP) nannte das Vorgehen des Kantons in Alpnach «erstaunlich». Es sei «eine Frechheit», dass hier landwirtschaftliches Kulturland zur Überbauung in Betracht gezogen werden soll. 

Auch Peter Seiler (SVP) sprach sich für eine Rückweisung aus. Es sei sinnlos, im Richtplan Gewerbegebiete auszuscheiden, von denen man wisse, dass das Land gar nicht zur Überbauung zur Verfügung stehe. Sein Parteikollege Ivo Herzog sprach von einer «Alibi-Übung». Seiler befürchtet, dass die Korporation dazu gedrängt werden solle, bei Interessen Land zur Verfügung zu stellen. 

«Landabtausch möglich» 

Baudirektor Hess wies darauf hin, dass künftige Entwicklungen durch Landabtausch möglich wären, womit die Korporation kein Landwirtschaftsland verlieren würde. Der Regierungsrat habe aufgrund der Vernehmlassung die Vorlage so erlassen. Er betonte, es werde kein Quadratmeter zusätzliches Land dem Siedlungsgebiet zugewiesen, sondern nur eine Fläche verlegt. 

«Wir entscheiden heute nicht über Landeinzonungen», gab auch Daniel Windisch (CSP) zu bedenken. Richtplanung bedeute, Kompromisse zu finden. Einzelinteressen dürften auf dieser Ebene nicht zu hoch gewichtet werden, weil sie zu Blockaden führten. 

Marcel Jöri (CVP) warnte, mit einer Rückweisung Präjudiz zu schaffen. So könnte künftig jede Privatperson bei Richtplanänderungen an den Kantonsrat gelangen. Der Rückweisungsantrag scheiterte mit 17 zu 27 Stimmen bei 5 Enthaltungen. (sda)

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