17:26 BAUBRANCHE

Ostschweizer Immobilienbetrüger fordern mildere Strafen

Zwei Immobilienbetrüger, die in den Jahren 2000 bis 2004 mit illegalen Geschäften in der Ostschweiz Millionen gescheffelt haben, forderten heute Freitag vor dem St. Galler Kantonsgericht mildere Strafen. Das Kantonsgericht befasst sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall.

Neu zu beurteilt werden muss einzig das Strafmass gegen die beiden Geschäftsleute und gegen einen dritten Beteiligten. Laut Anklage waren die drei die Drahtzieher eines gross angelegten Immobilienbetrugs in den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Schaffhausen: In 136 Fällen erschlichen sie mit gefälschten Dokumenten überhöhte Hypotheken. Mitte 2013 verurteilte das Kantonsgericht die drei zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Dagegen erhoben sie Berufung beim Bundesgericht. Dieses hob die Verurteilung wegen Geldwäscherei auf und wies den Fall ans Kantonsgericht zurück. Die Schuldsprüche wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und weiterer Tatbestände bestätigte das Bundesgericht allerdings.

Der Verteidiger des Hauptangeklagten, den das Kantonsgericht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt hatte, beantragte jetzt eine Verschiebung der Verhandlung. Er habe das Mandat gerade erst von einem anderen Anwalt übernommen und noch keine Zeit gehabt, um die umfangreichen Akten zu studieren. Das Gericht gab dem Verschiebungsantrag statt. Die Verteidiger der beiden anderen Angeschuldigten forderten deutlich mildere Strafen: Statt Freiheitsstrafen von vier und drei Jahren - letztere teilbedingt - seien bedingte Strafen von maximal elf und 18 Monaten angebracht, erklärten sie.

Delikte stehen kurz vor der Verjährung

Beide Verteidiger argumentierten mit dem Teilfreispruch wegen Geldwäscherei und mit der langen Verfahrensdauer. Einige der Delikte stünden kurz vor der absoluten Verjährung nach 15 Jahren. Die vom Kantonsgericht ausgesprochenen Strafen seien weit überrissen. Dies sah die Staatsanwaltschaft anders: Der Geldwäscherei-Vorwurf sei nebensächlich gewesen. Dies rechtfertige nur eine Reduktion der Strafen um je einen Monat. Er warf den drei Angeschuldigten und ihren Anwälten vor, durch Verteidigerwechsel und Verschiebung von Verhandlungen das Verfahren zu verschleppen.

Einer der drei Angeschuldigten verweigerte jede Aussage. Die beiden andern erklärten dem Gericht, sie hätten nichts zu sagen. Der Gerichtsvorsitzende quittierte dies etwas erstaunt mit der Bemerkung, sie selber hätten ja eine mündliche Verhandlung verlangt. Das Kantonsgericht gibt das neue Urteil erst später bekannt.

Überhöhte Hypotheken erschlichen

Den Immobilienbetrügern wird vorgeworfen, in den Jahren 2000 bis 2004 über Strohmänner und Firmen 136 Eigentumswohnungen und Häuser gekauft und mit Gewinn weiterverkauft zu haben. Dabei erschlichen sie mit gefälschten Dokumenten weit überhöhte Hypothekarkredite. Dazu köderten sie über Zeitungsinserate Käufer: „Mit uns (erfolgreiches

Immobilienbüro) innert Jahresfrist CHF 1 Mio. verdienen“, lautete die Versprechung. Gegen 50 Personen kauften Wohnungen. Ihre Hoffnung, diese mit Gewinn weiterzuverkaufen, wurde in sämtlichen Fällen enttäuscht. Sie blieben auf ihren überteuerten Immobilien sitzen, konnten für Bankzinsen und andere Kosten nicht aufkommen und mussten in den meisten Fällen Konkurs anmelden. Die Drahtzieher sollen über zwölf Millionen Franken abkassiert haben. Derweil verloren die Banken und Versicherungen insgesamt rund 18 Millionen Franken. Und als die Betrügereien aufflogen, gerieten die finanziell ruinierten Käufer selbst auch noch in die Mühlen der Strafjustiz. Gegen 55 Personen wurden Strafverfahren durchgeführt. 28 Personen standen 2010 in Wil vor Kreisgericht. (sda/mai)

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