Ohne Gleis kein Kies
Die Gemeinde Lindau hat ihren Streit mit dem Kantonsrat um die Kiesgrube gewonnen. Das Bundesgericht hebt die Festsetzung des fraglichen Kiesabbaugebiets im kantonalen Richtplan auf. Der Grund: Der Kantonsrat hat die Mitwirkungsrechte der Gemeinde verletzt.
Im November 2009 hatte der Zürcher Kantonsrat eine Teilrevision des kantonalen Richtplans zu den Bereichen Gewässer, Gefahren sowie Ver- und Entsorgung beschlossen. Unter anderem wurde neu eine Kiesgrube bei Tagelswangen in der Gemeinde Lindau festgesetzt. Dagegen erhob die Gemeinde Beschwerde beim Bundesgericht. Die Beschwerde wurde nun von den Richtern in Lausanne gutgeheissen. Laut dem Urteil hat der Kantonsrat bei seinem Entscheid die Mitwirkungsrechte der Gemeinde missachtet. Denn die Realisierung des Kiesabbaus setzt laut Bundesgericht einen Anschluss an die Bahngeleise voraus. Lindau argumentierte gegenüber dem Kantonsrat, dass der Gleisanschluss nur bis 2016 gesichert sei, der Kantonsrat dieses Argument aber nicht angehört habe.
Ab dem Jahr 2017 - und damit während eines erheblichen Teils der Kiesabbaudauer - fehle möglicherweise ein Bahnanschluss, hiess es weiter. Der Kantonsrat habe sich nicht mit diesem Problem auseinandergesetzt und die diesbezüglichen Einwände der Gemeinde nicht entkräftet. Zudem sei die Gemeinde zur entscheidenden Besprechung in dieser Frage zwischen den kantonalen Behörden und den SBB nicht beigezogen worden. Die Richtplanfestsetzung sei in Bezug auf die umstrittene Kiesgrube deshalb aufzuheben.
Freude bei der Gemeinde, Bedauern beim Kanton
Wie die Gemeinde Lindau mitteilt, ist man über den Entscheid aus Lausanne erfreut. Der Gemeinderat habe von Anfang an die Haltung vertreten, dass eine Kiesgrube für ihn nur mit gesichertem Bahnanschluss in Frage komme. Der Gemeinderat, habe zu keiner Zeit „Fundamentalopposition“ gegen die mögliche Kiesgrube betrieben, aber insbesondere die Frage des Bahnanschlusses verbindlich geklärt haben wollen. Bei der Zürcher Baudirektion bedauert man das Urteil hingegen. Man habe die Begründung des Bundesgerichtes aber noch nicht im Detail ansehen können. Was das Urteil für das weitere Vorgehen bedeute, könne deshalb noch nicht gesagt werden, sagte Thomas Maag, Sprecher der Baudirektion. (sda)