Offline auf dem Bau: Handy-Entzug für Lehrlinge
Während der Arbeitszeit ist Schluss mit Whatsapp versenden und privat telefonieren: Beim Baukonzern Implenia dürfen Lehrlinge ihr Smartphone bald nur noch in der Pause nutzen. Weitverbreitet in der Branche ist zudem der präventive Handy-Einzug.
Gross ist die Versuchung, Whatsapp-Nachrichten und private Telefon-Anrufe während der Arbeitszeit zu beantworten. Dies besonders bei Jugendlichen, die nach Abschluss ihrer Schulzeit in die Arbeitswelt eintreten. «Viele Betriebe haben sich deshalb entschlossen, die Smartphones ihrer Lehrlinge bei Arbeitsbeginn einzuziehen und die Geräte in der Baubaracke zwischenzulagern», so Matthias Engel, Sprecher des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV), gegenüber der Zeitung «Schweiz am Wochenende». Die Massnahme sei neu, aber sinnvoll, findet Engel. Schliesslich gehe es darum, «den Jugendlichen die nicht immer einfache Umstellung von der Schulzeit auf die Berufswelt zu erleichtern».
Auch der Baukonzern Implenia will bei seinen neuen Lehrlingen hart durchgreifen. Für sie soll ein Handy-Verbot auf der Baustelle gelten. «Uns ist es wichtig, dass sich unsere Mitarbeitenden auf ihre Arbeit konzentrieren, insbesondere auf der Baustelle, wo es bei Unachtsamkeit gefährlich werden kann», sagte Implenia-Sprecher Reto Aregger der «Schweiz am Wochenende». Das Unfallrisiko könne reduziert werden, wenn beim Treppensteigen konsequent auf Telefongespräche und SMS verzichtet werde, meinte Suva-Sprecher Serkan Isik gegenüber der Zeitung. Dennoch spricht sich die Suva noch nicht für ein Handy-Verbot auf dem Bau aus. Isik: «Einige Baubetriebe lassen die private Handynutzung nur während der Pausenzeiten zu. Für uns Sicherheitsspezialisten ist dies eine gute und für alle verträgliche Lösung.»
Handy-Verbote sind rechtens
Die Gewerkschaft Unia ortet kein spezifisches Handy-Problem in der Baubranche. Ein Handy-Verbot findet sie «nicht angezeigt», wie Pepo Hofstetter ausführt: «Wir teilen die Auffassung nicht, dass Bauarbeiter mehr Zeit als andere Arbeitnehmende am Handy verbringen. Zudem wird dieses grundsätzlich in den Pausen genutzt.» Zudem dürfe man nicht vergessen, dass das Smartphone auch ein Arbeitsinstrument sei, mit dem Aufträge empfangen werden.
Doch auch wenn sich die Gewerkschaften an den neuen Handy-Verboten stossen, rechtlich betrachtet sind diese hieb- und stichfest. Nach Schweizer Arbeitsrecht ist die private Handy- oder Internetnutzung am Arbeitsplatz grundsätzlich eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Lediglich in Notfällen oder wegen nicht aufschiebbarer Dringlichkeit darf ein Arbeitnehmer sein Handy am Arbeitsplatz gebrauchen. (gd)