Obwalden: Bund vertraut dem Bauamt wieder
Der Bund beaufsichtigt den Kanton Obwalden beim Bauen ausserhalb der Bauzonen nicht mehr. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat eine seit April 2016 bestehende und schrittweise gelockerte aufsichtsrechtliche Massnahme aufgehoben.
Quelle: Patrick Nouhailler's…, CC BY-SA 3.0, commons.wikimedia.org
Bauernhaus auf der Tannalp in der Gemeinde Kerns im Kanton Obwalden, Symbolbild.
Die Aufhebung gelte per sofort, teilte das Obwaldner Bau- und Raumentwicklungsdepartement mit. Das Vertrauen des Bundes in den Kanton sei wieder hergestellt. Die neue bundesrechtskonforme Bewilligungspraxis im Kanton sei inzwischen hinreichend bekannt, weshalb der Vollzug der massgeblichen Bundesbestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen wieder vollständig dem Kanton respektive den Gemeinden übergeben werden könne. Baudirektor Josef Hess ist erfreut, dass der Kanton nun nicht mehr vom Bund beaufsichtigt wird. „Die bundeskonforme Bewilligungspraxis hat sich bewährt und wird konsequent angewendet“, versichert er.
Die Intervention des Bundes reicht ins Frühjahr 2016 zurück. Damals verlangte das ARE, dass ihm alle positiven Baubewilligungsentscheide zu eröffnen seien, bei denen es um altrechtliche Wohnbauten geht. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Bauernhäuser, die vor 1972 erstellt worden waren und nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wurden. Im Kanton Obwalden gibt es davon reichlich. Grosszügig genehmigte er einen Ausbau der Wohnfläche, weil er annahm, dass diese Bauten relativ klein seien. Das ARE stufte diese Praxis als unhaltbar ein, weil sie gegen das Bundesrecht verstosse. (sda/mt)