Nidwaldner Regierung relativiert Spielraum bei Beschaffungen
Die Nidwaldner Regierung will der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen beitreten und revidiert dazu das kantonale Submissionsgesetz. Sie empfiehlt zwar eine SVP-Motion zur Annahme, die darin mehr Ökologie und einheimische Produkte festschreiben will, relativiert aber den Spielraum.
Die SVP-Landräte Toni Niederberger und Armin Odermatt fordern mit ihrer Motion den Beitritt zur revidierten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (lVöB 2019) und eine Anpassung des kantonalen Submissionsrechts. Dabei sollen künftig inländische Produzenten bei Natursteinprodukten und Konstruktionsholz bevorzugt werden und Recycling-Beton eine Option sein.
Der Regierungsrat empfiehlt die Motion zur Annahme, wie er am Donnerstag mitteilte. Der Kanton Nidwalden arbeite seit geraumer Zeit am Beitrittsbeschluss. Er wolle die nötigen Unterlagen im ersten Halbjahr 2022 in die Vernehmlassung schicken.
Ökologie nicht als Zuschlagskriterium
Was die konkreten inhaltlichen Forderungen der Motionäre angeht, relativiert er allerdings. Für Beschaffungen gelte es Übereinkommen und das Bundesgesetz über den Binnenmarkt zu beachten. Die IVöB könne zudem nicht durch kantonale Ausführungsbestimmungen abgeändert werden.
Auch der Forderung, dass die Ökologie in jeder Beschaffung als Zuschlagskriterium zu bewerten und höher einzustufen sei, folgt die Regierung nicht. Alle drei Nachhaltigkeitsaspekte, also Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft, seien möglichst ausgewogen zu berücksichtigen. Zudem gelte es auch den anderen Grundsätzen des Beschaffungsrechts wie dem Diskriminierungsverbot Rechnung zu tragen.