16:06 BAUBRANCHE

Neues Waldgesetz: Mehr Schutz für Wald und Holz

Das Parlament hat sich heute nach langem Hin-und-Her auf das revidierte Waldgesetz geeinigt. Mit ihm sollen unter anderem die Holz- und Waldwirtschaft gefördert und die Hürden für den Bau von Windturbinen im Wald verkleinert werden.

Die Förderung einheimischen Holzes sorgte im Parlament für Gesprächsstoff. Immer wieder verwiesen die Räte darauf, dass sich die Schweizer Forst- und Holzwirtschaft in einer schwierigen Lage befindet. Neu wird darum Bund dazu verpflichtet, den Absatz von nachhaltig produziertem Holz zu fördern und bei seinen eigenen Bauprojekten solches zu verwenden. Um diese Bestimmung ist das Gesetz vom Parlament ergänzt worden. Ursprünglich hatte der Nationalrat noch weiter gehen und darum die Absatzförderung von Schweizer Holz im Gesetz verankern wollen. Dies Formulierung hätte laut Doris Leuthard jedoch gegen WTO-Recht verstossen.

Kleinere Hürden für Windturbinen

Daneben brachte das Parlament im Gesetz eine Änderung an, welche die Hürden für den Bau von Windrädern und Hochspannungsleitungen im Wald verringert: Das nationale Interesse am Bau von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie und für den Energietransport soll als gleichrangig mit anderen nationalen Interessen angesehen werden.

Ebenfalls nach ausführlichen Debatten einigten sich die Räte bei den Bundesgeldern für die Erschliessung von Wäldern. Neu muss der Bund die Anpassung und die Wiederinstandsetzung von Strassen auch ausserhalb des Schutzwaldes finanziell unterstützen, nicht aber deren Erstellung.

Holzarbeiter sollnen obligatorischen Kurs absolvieren

Für Diskussionen sorgte auch eine Massnahme, mit welcher der Bundesrat die Arbeitssicherheit verbessern wollte: Holzschlagunternehmen sollten nachweisen, dass ihre Mitarbeiter eine vom Bund anerkannte Ausbildung absolviert haben. Der Nationalrat lehnte dies allerdings ab. Schliesslich setzte sich ein Kompromiss durch: Anstelle einer Ausbildung wird in Zukunft ein zweiwöchiger Kurs zur Sensibilisierung über die Gefahren von Holzerntearbeiten verlangt. – Das Kursobligatorium gilt nach einer Übergangszeit von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Eingeschleppte Schädlinge bekämpfen

Auch was die Herausforderung der Natur anbelangt, soll das neue Gesetz den Wald fit für die Zukunft machen. Es soll helfen, eingeschleppte Schädlinge aus dem Tier- und Pflanzenreich – etwa der Asiatische Laubholzbockkäfer oder die Kastaniengallwespe – künftig besser zu bekämpfen. Zumal durch den wachsenden Welthandel und den Klimawandel derlei Gefahren zunehmen. Zurzeit sind die entsprechenden Regelungen gemäss Botschaft des Bundesrats ungenügend und lückenhaft. Und so erlaubt das überarbeitete Gesetz dem Bund künftig etwa auch ausserhalb von Schutzwäldern Massnahmen gegen Waldschäden zu ergreifen und zu fördern. Neben Schädlingen bedroht auch der Klimawandel den Wald, in Form von vermehrten Stürmen und Hitzeperioden. Um die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit des Waldes zu stärken, fördert der Bund deshalb unter anderem die Waldverjüngung neu mit zusätzlichen 10 Millionen Franken jährlich. (mai/Material der SDA)

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