20:10 BAUBRANCHE

Neues Raumplanungsgesetz tritt im Mai in Kraft

Ab 1.Mai treten das neue Raumplanungsgesetz und die Raumplanungsverordnung in Kraft. Am neuen Gesetz scheiden sich die Geister. Der links-grünen Seite ist es zu lasch und der bürgerlichen zu hart. Es dürfte auch weiter für Diskussionen sorgen: Denn nun müssen die Kantone innert fünf Jahren ihre Richtpläne überarbeiten.

Das revidierte Raumplanungsgesetz wurde war am 3. März 2013 vom Stimmvolk gutgeheissen worden. Ziele sind ein sorgsamer Umgang mit dem Boden, massvolle Bauzonen sowie kompakte Siedlungen. Diese sollen sich nach innen entwickeln, etwa durch Verdichtung, Brachenüberbauung und Schliessung von Baulücken.

In die Verordnung sind laut Bundesrat Bedenken wegen der Bauzonengrösse mit eingeflossen. Die Vorschriften bei den Bauzonen seien reduziert worden. Zudem trüge es regionalen Gegebenheiten Rechnung, etwa Gemeindefusionen oder Gebieten mit starkem Bevölkerungsrückgang. Des Weiteren wurde die Berichterstattungspflicht der Kantone auf die vierjährige Beobachtungsphase konzentriert.

Kantone müssen Richtpläne überarbeiten

Beim Erhalt von Kulturland und beim Einsparen hoher Kosten für neue Strassen, Strom- sowie Wassererschliessungen werden die Kantone in die Pflicht genommen. Sie müssen ihre Richtpläne innert fünf Jahren entsprechend anpassen und vom Bundesrat genehmigen lassen. Bei den revidierten Richtplänen geht es darum, dass die Bauzonen dem Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen. Bei Einzonungen können die Kantone für den Ausgleich etwa von Rückzonungen mindestens 20 Prozent des Mehrwerts auf den Grundstücken abschöpfen.

Bis zur Genehmigung der neuen Richtpläne müssen die Kantone neue Bauzonen ausgleichen. Ausgenommen davon sind dringend benötigte öffentliche Infrastrukturen wie Kantonsspitäler. Für andere dringliche Vorhaben von kantonaler Bedeutung müssen gleich grosse Ausgleichsflächen planerisch gesichert, jedoch nicht sofort rückgezont werden.

Kritik von allen Seiten

Gegen die ursprünglich vorgesehene Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes waren in der Vernehmlassung neben den Parteien namentlich die Kantone Sturm gelaufen - allen voran der Kanton Wallis mit den schweizweit grössten Baulandreserven. Er stellte die die Kompetenz des Bundes, die maximale Grösse der Bauzonen festzulegen, infrage. Derweil monierte der Kanton Bern, dass Kantone, die sich bei den Bauzonen zurückgehalten hätten, nun bestraft kritisiert. Und die von links-grüner Seite gab es Kritik an den „zu laschen“ Regeln, während sie die Bürgerlichen als zu streng bezeichneten. (mai/sda)

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