Neues Beschaffungsrecht: Worum geht es?
Tritt das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) per 1. Januar 2021 in Kraft, sind Betriebe des Bundes, etwa das Bundesamt für Strassen oder die ETH sind verpflichtet, ihre Ausschreibungen für Werk- und Planerleistungen nach dem revidierten BöB auszuschreiben.
Der Zuschlag wird somit nicht mehr an das wirtschaftlich günstigste sondern an das vorteilhafteste Angebot vergeben, das wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig ist. Dies soll dafür sorgen, dass der Preis nicht nur absolut betrachtet, sondern neu auch dessen Verlässlichkeit geprüft wird. Die wesentliche Änderung im neuen Gesetz sei die Relativierung des Preises, schreibt der Baumeisterverband in einer Medienmitteilung.
Während der SBV im Rahmen seiner Erfa-Gruppen bereits erste Schulungen für Unternehmer durchgeführt hat, erklärt Bauenschweiz auf einer eigens dazu geschaffenen Website (www.bauenschweiz.ch/de/neue-vergabekultur), was das überarbeitte BöB für Anbieter bedeutet. Sie bietet News zum Thema, Hintergrundwissen, nützliche Links zu Organisationen und Angeboten sowie Veranstaltungstipps. (mai/mgt)