14:30 BAUBRANCHE

Neuer LMV: Was er bringt – und wie es dazu kam

Teaserbild-Quelle: Symbolbild: Gabriel Diezi

Wenn Baumeister mit Gewerkschaftern verhandeln, geht es in der Regel hart zur Sache. So war es auch bei der aktuellen Auseinandersetzung. Doch die Kontrahenten haben sich rechtzeitig wieder zusammengerauft und den Landesmantelvertrag mit kleinen Anpassungen um drei Jahre verlängert.

Eitel Sonnenschein auf der Baustelle: Die Rahmenbedingungen für die Arbeit im Bauhauptgewerbe sind wieder geklärt. (Symbolbild: Gabriel Diezi)

Quelle: Symbolbild: Gabriel Diezi

Eitel Sonnenschein auf der Baustelle: Die Rahmenbedingungen für die Arbeit im Bauhauptgewerbe sind wieder geklärt.

Der drohende vertragslose Zustand im Bauhauptgewerbe ist abgewendet. Der geltende Gesamtarbeitsvertrag der Branche, der sogenannte Landesmantelvertrag (LMV), wird leicht modifiziert um drei Jahre verlängert. Was der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) und die Gewerkschaften Unia und Syna am Mittwoch gemeinsam verkünden, ist ein Durchbruch. Nach zähen Verhandlungen haben sich die Sozialpartner auf einen neuen LMV, die Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts beim flexiblen Altersrücktritt FAR – also der Frühpensionierung ab 60 – und eine Nullrunde bei den Löhnen 2016 verständigt.

Die Details der Einigung

Der neue LMV läuft bis Ende 2018 und weist im Vergleich zum bisherigen nur kleinere Anpassungen auf, wie SBV-Direktor Lehmann ausführt: «Lohnzahlungen sind neu ausschliesslich bargeldlos zu leisten, und die Mittagszulage wird ab dem 1. Januar 2017 um 1 auf 16 Franken erhöht.» Bei wichtigen LMV-Streitpunkten wie griffigerer Massnahmen gegen das Lohndumping und der geltenden Schlechtwetterregelung lässt die Einigung der Sozialpartner aber noch auf sich warten. Baumeister und Gewerkschafter haben sich verpflichtet, bis Mitte 2017 über alle offenen Punkte zu verhandeln. Die Vertragsparteien können den Vertrag ausserordentlichen auf den 30. September 2017 kündigen, falls sie vom Verhandlungsergebnis nicht befriedigt sind.

Die Löhne 2016 bleiben im Bauhauptgewerbe unverändert. «Für die Löhne 2017 und 2018 werden im Herbst des jeweiligen Vorjahres Verhandlungen geführt, analog der Regelung im bisherigen LMV», so Lehmann. Zur Sicherung der Frühpensionierung ab 60 wird der Arbeitnehmerbeitrag ab Juli 2016 um 0,5 auf 1,5 Lohnprozente erhöht. Die Arbeitgeberbeiträge für den FAR steigen gleichzeitig um 1,5 auf 5,5 Lohnprozente. Bei den Lohnrunden 2017 und 2018 werden diese angerechnet, pro Jahr aber mit maximal 0,5 Lohnprozenten.

Da die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer bald in Rente gehen, benötigt die Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt FAR mehr Geld, um die finanzielle Schieflage zu vermeiden. Die nun beschlossenen 2 zusätzlichen Lohnprozente ab Juli 2016 stellen den FAR wieder auf eine solide Basis – und dies ohne Leistungsreduktionen. An der Rente ab 60 wird definitiv nicht gerüttelt.

Emotionale Rentenfrage

Bereits vor der Einigung hatte Lehmann gegenüber dem Baublatt betont: «Wir Baumeister stehen zum Rentenalter ab 60, ganz klar!» Kein Mensch wolle den FAR abschaffen. Aber es gebe angesichts der demografischen Entwicklung zwei entscheidende Elemente, die man diskutieren müsse: die Beiträge und die Leistungen. Während der laufenden Verhandlungen wollte Lehmann keine Auskünfte zu möglichen Lösungen geben: «Wenn wir verhandeln, schlagen wir keine Details in den Medien breit. Das wäre absolut kontraproduktiv.»

Die Unia äusserte sich hingegen während der Verhandlungen. «Wir werden keine Lösung akzeptieren, die einen Leistungsabbau beinhaltet», sagte Nico Lutz, Sektorleiter Bau der Unia. «Sonst können die Bauarbeiter mit 60 gar nicht mehr in Rente gehen.» Die Gewerkschaft bekräftigte ihre Bereitschaft, höhere Beiträge über die Lohnabzüge mitzufinanzieren. Wichtiger als eine Lohnerhöhung war der Unia bereits damals, die Frühpensionierung zu sichern. Doch bei einer gleichzeitigen Reduktion der Renten würden ältere Bauarbeiter doppelt bestraft, was nicht angehe, führte Lutz aus. Der Baumeisterverband habe im Sommer sogar Szenarien für ein Rentenalter 61 oder 62 berechnen lassen. «Doch die Rente mit 60 haben wir uns vor 12 Jahren mit einem harten Arbeitskampf erstreikt.»

Blockade aufgegeben

Was hat nun aber zum Durchbruch in den LMV-Verhandlungen geführt? Bewegung in die verhärteten Fronten kam mit einem Schreiben der sogenannten Allianz Bau vom 20. Oktober, das Präsident Gian-Luca Lardi und Direktor Daniel Lehmann für den SBV mitunterzeichnet haben. Im Brief wird der Unia der Beschluss verkündet, ab dem 1. November «in den jeweiligen Branchenverbänden allfällige GAV-Verhandlungen aufzunehmen».

Noch im November 2014 hatten die SBV-Delegierten beschlossen, keine GAV- oder Lohnverhandlungen mit der Unia zu führen, solange diese ihre «Fachstelle Risikoanalyse» betreibe. Mit dieser Institution überprüft die Gewerkschaft namentlich im Auftrag des Generalunternehmers Allreal, ob mögliche Subunternehmer die rechtlichen Vorschriften einhalten. Das soll insbesondere Lohndumping-Fällen vorbeugen.

Die Unia schwinge sich so zum alleinigen Polizisten auf, obwohl eine solche Überprüfung gemeinsame Sache der Sozialpartner respektive der paritätischen Kommissionen sei, kritisiert der Baumeisterverband gestützt auf ein Rechtsgutachten des Zürcher Professors Urs Saxer. Die Gewerkschaft Unia kontert ihrerseits mit einem gegenteiligen Gutachten der Homburger Anwälte. Man gebe keine eigenen Beurteilungen der Firmen ab, sondern bereite nur existierende Informationen aus der Kontrolltätigkeit der paritätischen Kommissionen für die Allreal auf.

Viele Arbeitsgruppen, kein Erfolg

«Seit der Einführung der Solidarhaftung haben Bauherren das Bedürfnis nach einer zentralen Anlaufstelle, die branchenübergreifend Informationen zur Verfügung stellt, welche potenziellen Subunternehmer korrekte Arbeitsbedingungen garantieren und sich an den GAV halten», sagt Lutz. Nachdem sich der Baumeisterverband Ende 2013 geweigert habe, eine in acht Monaten gemeinsam erarbeitete Lösung in Form eines paritätischen Branchenregisters mitzutragen, habe die Unia dafür eine Fachstelle gegründet. «Wir bleiben aber an einer gemeinsamen, paritätischen Lösung interessiert.» In der bestehenden Arbeitsgruppe Solidarhaftung der IG Paritätische Kommissionen entwickle man zudem zusammen mit Arbeitgebervertretern konkrete Standards für die Umsetzung der Solidarhaftung.

Die Unia sei nicht bereit gewesen, die Tätigkeiten ihrer Fachstelle für vier Monate vollumfänglich zu sistieren, bis man eine gemeinsame Lösung gefunden habe, heisst es hingegen beim Baumeisterverband. «Mit ihrer Fachstelle verletzt die Unia ihre sozialpartnerschaftlichen Pflichten», sagt Lehmann. Man lade die Unia stattdessen ein, bei der strategischen Arbeitsgruppe zur Optimierung des LMV-Vollzugs auf der paritätischen Ebene mitzumachen, wie dies die Gewerkschaft Syna bereits tut. «Aber vorher muss die Unia ihre ‹Fachstelle Risikoanalyse› stilllegen, das ist klar.»

Lohndumping und schlechtes Wetter

In den künftigen LMV-Verhandlungen sind die von den Gewerkschaften geforderten präventiven Massnahmen gegen Lohndumping ein Diskussionspunkt. Aber wie gross ist dieses Problem im Bauhauptgewerbe denn tatsächlich? Dazu SBV-Direktor Lehmann: «Ich sage nicht, dass es im Bauhauptgewerbe nie Lohndumping-Fälle gibt. Aber es ist nicht unser Hauptproblem. Dennoch setzen wir alles daran, solche Fälle zu vermeiden und zu bekämpfen.» Gemäss dem SBV kennt man das Phänomen deshalb fast nicht, weil die Subunternehmer des Bauhauptgewerbes zumeist Schweizer Firmen sind, die sich ebenfalls an den LMV halten.

Auch die Unia anerkennt, dass man bezüglich des Lohndumpings im Baunebengewerbe tatsächlich eine noch schwierigere Situation als im Bauhauptgewerbe hat, dies primär wegen der Entsendeproblematik. «Aber auch im Bauhauptgewerbe gibt es Branchen mit epidemischem Lohndumping. Ich denke da beispielsweise an Eisenleger, Schaler oder Akkordmaurer», so Lutz. Daher brauche es griffige Massnahmen, um unseriösen Firmen, die Lohndumping betreiben, den Riegel zu schieben.

Die Gewerkschaften wollen zudem über eine verbesserte Schlechtwetterregelung verhandeln. Sie fordern klare Kriterien, wann die Arbeit einzustellen ist. Zudem kritisieren sie wetterbedingte Lohnkürzungen und die bisherige Praxis, Ausfallzeiten vor- oder nachzuholen. Inwieweit hier der Baumeisterverband zu Anpassungen bereit ist, muss sich erst noch zeigen. Lehmann verweist auf die bereits bestehende und funktionierende Schlechtwetterregelung: «Wenn der Arbeiter wegen schlechten Wetters Ausfallstunden macht, verliert er keinen Rappen. Er holt die Stunden irgendwann einfach wieder nach, und zwar schön systematisch und in Absprache mit dem Arbeitgeber.» (Gabriel Diezi)

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