Neuer Gesamtarbeitsvertrag unter Dach und Fach
Die Sozialpartner haben den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Holzbau zum ersten Mal seit 2007 erneuert. Er gilt für drei Jahre und soll 2012 in Kraft treten.
Quelle: zvg
Die Holzbaubranche atmet auf: Nach drei Jahren wurde erstmals wieder der Gesamtarbeitsvertrag erneuert.
In die erste Revision flossen die Erfahrungen der letzten Jahre ein. Angebracht wurden vor allem Präzisierungen. Diese betreffen den Minderleistungsfähigkeit, schriftlicher Arbeitsvertrag, Ferientage im Stundenlohn, Schichtarbeit und Erfahrungsjahre. Weiter wurde der Gesamtarbeitsvertrag GAV mit Bestimmungen zu den Themen Kündigungsschutz für Mitglieder von Betriebskommissionen, Gleichstellung und schriftliche Lohnabrechnung ergänzt. Wichtige Anpassungen wurden zudem bei Mischanstellung, Kaderarbeitszeiten, Arbeitszeiten in Bergregionen und Kurzabsenzen vorgenommen. «Wir wollen ein attraktiver Arbeitgeber sein, Wachstum und Innovation sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Anerkennung fördern», begründet Hans Rupli, Zentralpräsident der Arbeitgeberorganisation Holzbau Schweiz, die Erneuerungen.
Der GAV soll mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung auf 2012 in Kraft treten. Wie die Sozialpartner mitteilten, garantiert das gleich lange Spiesse in der Personenfreizügigkeit. Zur Sozialpartnerschaft im Holzbau gehören die Arbeitgeberorganisation Holzbau Schweiz sowie die Arbeitnehmerorganisationen Syna, Unia, Baukader Schweiz und KV Schweiz. Dem Holzbau-GAV unterstehen gut 12'000 Beschäftigte – vom Lehrling über die KV-Leute im Büro bis zum Kader. (ffi/mgt)