Neuer GAV in der Grünen Branche
Die Sozialpartner, der Unternehmerverband JardinSuisse sowie der Branchenverband Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben sich in der Lohnrunde für das kommende geeinigt: Für Unternehmen aus dem Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) wurde für 2025 der generelle Ausgleich der Teuerung von 0,8 Prozent vereinbart.
Wie es in der Medienmitteilung von Jardin Suisse weiter heisst, gilt diese Anpassung gilt für alle Löhne. Zusätzlich haben die Sozialpartner individuelle Lohnerhöhungen in der Höhe von 0,3 % der Lohnsumme beschlossen.
In Unternehmen der Zierpflanzenproduktion, im gärtnerischen Detailhandel und Baumschulen wird die Lohnsumme um 0,8 % erhöht. Wie Jardin Suisse mitteilt, erfolgt die Verteilung dieser Summe erfolgt individuell. Der Mindestlohn für Angestellte mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) wird um CHF 50 in den Bereichen Zierpflanzenproduktion und gärtnerischer Detailhandel erhöht.
Gesamtarbeitsvertrag 2025 enthält zwei Neuerungen
Über
die Lohnrunde 2025 hinaus haben Jardin Suisse und GBS
einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgehandelt, diesser tritt per 1. Januar
2025 in Kraft und gilt bis Ende 2026 gilt. Er enthält zwei
wesentliche Neuerungen: Fahrzeiten für Hinu- und Rückfahrten zus Sammelstelle resepektive zum Werkhof werden bei auswärtiger Arbeit entschädigt. Entschädigung der Fahrzeiten für Hin- und Rückfahrten zur Sammelstelle bzw. zum Werkhof bei auswärtiger Arbeit. Und die Jahresarbeitszeit wird um 26 Stunden (30 Minuten pro Woche) reduziert, dies betrifft die Fachrichtungen Baumschulen, Zierpflanzen, Stauden sowie im
gärtnerischen Detailhandel. (mgt/mai)