Neuer Anlauf mit heiklen Neuerungen
Eine Vorprüfung für kommunale Nutzungspläne, ein neues Beschwerderecht für die Kantonsbehörden, eine strengere Regelung von Verbandsbeschwerden und die Kompetenz, über die Anzahl der Parkplätze zu entscheiden: Dies sind die Kernpunkte der vom Zürcher Regierungsrat geplanten Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes.