08:34 BAUBRANCHE

Neue VTS-Verordnung: Mehr Sicherheit bei Baumaschinen

Geschrieben von: Stefan Schmid (sts)
Teaserbild-Quelle: zvg

Letztes Jahr wurde die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen (VTS) angepasst. Die Änderung betrifft Neufahrzeuge beim vorderen Überhang. Neu gilt, dass bei Arbeiten mit Kältemitteln ausserhalb des Betriebs eine Person mit der „Fachbewilligung Kältemittel“ anwesend sein muss.

Kamera Querverkehr

Quelle: zvg

Mit der Kamera lässt sich der Querverkehr in der Kabine anzeigen.

Bis anhin galt eine Spiegelplicht bei einem vorderen Überhang ab drei Meter. Der vordere Überhang wird von der Mitte der Lenkvorrichtung bis zum vordersten Punkt gemessen. Fahrzeuge mit einem vorderen Überhang von weniger als drei Meter benötigen keinen zusätzlichen Spiegel. Über die Änderungen informierte der Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft (VSBM).

Weitwinkelspiegel und Kamerasystem

In der neuen Regelung gibt es nun eine Abstufung. Ist der vordere Überhang zwischen drei und vier Metern, müssen Weitwinkelspiegel am vorderen Teil der Maschine montiert werden. Die Spiegel müssen eine rechteckige oder ovale Form mit konvexer Spiegelfläche von je 500 Quadratzentimetern aufweisen.

Ist bei Strassenfahrzeugen der vordere Überhang vier bis fünf Meter lang, muss ein Kamerasystem montiert werden. Das System muss mindestens aus zwei Seitenblick-Kameras und einem Monitor bestehen. Die geprüften Systeme müssen auch bei grellem Gegenlicht den Querverkehr gut erkennen und auf dem Monitor in der Fahrerkabine darstellen können.

Die Anforderungen an das Kamera-Monitor-System sind in Anhang 13 der VTS beschrieben. Die neuen Massnahmen verbessern die Sicht auf Strassen besonders bei stark verbauten Kreuzungen und Abzweiger.

Fachbewilligung Kältemittel erforderlich

In der Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK über die Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln gibt es auf den 1. März 2020 Änderungen. Bis anhin musste mindestens eine Person pro Betrieb über die Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln verfügen.

Neu gilt, dass bei Arbeiten mit Kältemitteln ausserhalb des Betriebs eine Person mit der „Fachbewilligung Kältemittel“ anwesend sein muss. Neue „Fachbewilligungen Kältemittel“ werden auf die Anwendungsbereiche geprüft.

So werden Klimaanlagen von Strassenfahrzeugen, Land- oder Baumaschinen differenziert von anderen Geräten und Anlagen, die zur Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen. Die Änderung der Fachbewilligung hat keinen Einfluss auf die bisherigen Inhaber einer Fachbewilligung. Heutige Fachbewilligungen behalten ihre Gültigkeit.

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Redaktor Baublatt

Seine Spezialgebiete sind wirtschaftliche Zusammenhänge, die Digitalisierung von Bauverfahren sowie Produkte und Dienstleistungen von Startup-Unternehmen.

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