17:10 BAUBRANCHE

Neue Vorschriften: Gewässerraum und Landwirtschaft

Teaserbild-Quelle: Bild: BAFU, Schweizer Bauer

Als ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der neuen Gewässerschutz-Vorschriften bis 2018 wurde am Dienstag das neue Merkblatt für die landwirtschaftliche Nutzung veröffentlicht.

Nachdem 2013 bereits das Merkblatt zum „dicht überbauten Gebiet“ verabschiedet werden konnte, haben die Bundesämter für Umwelt (BAFU), Landwirtschaft (BLW) und Raumentwicklung (ARE), die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) sowie die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) nun das Merkblatt „Gewässerraum und Landwirtschaft“ erarbeitet und veröffentlicht.

Das neue Merkblatt enthält neben einer Zusammenfassung der geltenden Regelungen beispielsweise Vorschriften, wie die vom Gesetz geforderten Abstände gemessen werden müssen. Zudem legt es den Umgang mit Dauerkulturen wie Reben oder Beeren sowie mit landwirtschaftlichen Bauten fest. Teil des Kompromisses ist zudem, dass Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum im Krisenfall wieder intensiv genutzt werden dürfen. In welchen Gebieten diese Einigung zum Tragen kommt, ist noch unklar.

Berechnung des Gewässerraums bei einem 6 Meter breiten Gewässer (Bild: BAFU, Schweizer Bauer)

Quelle: Bild: BAFU, Schweizer Bauer

Berechnung des Gewässerraums bei einem 6 Meter breiten Gewässer

Der verschärfte Gewässerschutz geht zurück auf den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" des Schweizerischen Fischerei- Verbandes, die vorsah, nur 4000 der insgesamt 15'000 Kilometer stark verbauten Gewässer zu revitalisieren. Dafür muss auch dort, wo nicht revitalisiert wird, Gewässerraum ausgeschieden werden. Dieser dient den natürlichen Funktionen der Gewässer, dem Hochwasserschutz und der Gewässernutzung. Auf einer Fläche von 20'000 Hektaren muss die Bautätigkeit und die landwirtschaftliche Nutzung daher eingeschränkt werden.

Das stellt die Kantone vor erhebliche Vollzugsprobleme, denn bis Ende 2018 müssen die Gebiete entlang von Flüssen, Bächen und Seen feststehen. Im Nationalrat gibt es allerdings starke Kräfte, die die 2011 in Kraft gesetzten Regelungen wieder verwässern möchten. Der Rat hat bisher mehrere Vorstösse angenommen, welche unter anderem verlangen, nicht nur Hochwasser- und Naturschutz, sondern auch die Anliegen der Landwirtschaft oder der Grundeigentümer zu berücksichtigen.

Der Ständerat hat sich noch nicht dazu geäussert. Der Fischerei-Verband hingegen drohte bereits, jede Lockerung der Vorschriften per Volksabstimmung zu bekämpfen.(tw/sda)

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