Neue Runde im Spurabbau-Streit am Bellevue
Während die Bauarbeiten am neuen Zürcher Sechseläutenplatz laufen, geht der Streit um den Abbau einer Fahrspur am Bellevue in eine weitere Runde: Der Stadtrat will vom Verwaltungsgericht klären lassen, ob sich der Spurabbau im Zusammenhang mit dem neu gestalteten und grösseren Platz auf den Verkehr auswirkt.
Quelle: Visualisierung neugestalteter Sechseläutenplatz (zvg)
Mehr Platz zum Flanieren und Velofahren: der neue Sechseläutenplatz.
Wie Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) gegenüber der Nachrichtenagentur sda erklärte, soll mit dem Gang vor Gericht die grundsätzlich gute Zusammenarbeit mit dem Kanton nicht getrübt werden. Es gehe einzig und allein um die sachliche Klärung einer inhaltlichen Differenz. Die Stadt rechne sich vor Gericht gute Chancen aus. Der Stadtrat erwartet den Entscheid des Verwaltungsgerichts diesen Herbst. Das Urteil, das dann noch weitergezogen werden könnte, hat keinen wesentlichen Einfluss auf die laufenden Bauarbeiten am Bellevue. Diese haben im Januar bereits begonnen. Je nach Urtiel wird der Platz etwas grösser oder kleiner.
Vergangenen Dezember hatte der Zürcher Regierungsrat die Genehmigung eines Spurabbaus am Utoquai beim Bellevue - im Zentrum der Stadt - verweigert. In der Folge zeigte sich der Stadtrat zeigte überrascht. Der Abbau im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Sechseläutenplatzes zwischen Bellevue und Opernhaus ist äusserst umstritten, weil der die die Verkehrsachse rechtes Seeufer-Stadt Zürich tangiert. Mit dem Abbau soll eine von zwei Rechts-Abbiegespuren vom Utoquai in die Schoeckstrasse aufgehoben werden. Die frei werdende Fläche soll teilweise zum Sechseläutenplatz geschlagen und für die vom Gemeinderat verlangte Veloführung genutzt werden.
Belege aus der Praxis?
Dass auf die zweite Abbiegespur verzichtet werden kann, zeigte sich nach Ansicht des Stadtrates bereits in der Praxis: Zwischen Dezember 2009 und April 2012 diente die Spur hauptsächlich als Einfahrt zu den provisorischen Parkplätzen auf dem Sechseläutenplatz. Obwohl die Spur somit weitgehend nicht zur Verfügung stand, sei es auf der verbleibenden Abbiegespur zu keinerlei Rückstau gekommen. Zudem habe diese Spur für den Verkehrsfluss keine Bedeutung mehr, seit das Limmatquai 2006 für den Durchgangsverkehr gesperrt worden sei, teilt der Stadtrat mit.
Am 29. Juli 2008 hatte das kantonalen Amt für Verkehr (AFV) aufgrund einer fachlichen Prüfung seine grundsätzliche Zustimmung zum Projekt erteilt und auch keine Einwendungen gegen den geplanten Abbau einer Abbiegespur erhoben. Nach Meinung des Stadtrats haben sich zwischen der Beurteilung des Amts für Verkehr von 2008 und dem Regierungsratsbeschluss vom Dezember 2012 keine neuen Sach- oder Rechtslagen ergeben. Auch habe der Stadtrat alle übergeordneten kantonalen Vorschriften und öffentlichen Interessen berücksichtigt. Jetzt soll das Gericht entscheiden.
Empfindliche Verkehrsachse
Die Aufhebung der Spur liegt zwar in der Kompetenz des Stadtrates. Weil aber Staatsstrassen betroffen sind, musste der Stadtrat der Kantonsregierung einen Antrag zur Genehmigung unterbreiten. In den Diskussionen um den Spurabbau vor der Abstimmung über den Umbau des Sechseläutenplatzes hatte Stadträtin Genner stets erklärt, das kantonale Amt für Verkehr habe grundsätzlich grünes Licht für den Spurabbau erteilt. Trotzdem winkte der Regierungsrat ab. Volkswirtschaftsdirektor Ernst Stocker (SVP) argumentiert vor allem mit der Bedeutung der fraglichen Verkehrsachse. Es sei nicht auszuschliessen, dass es als Folge eines Abbaus einer Abbiegespur zu einem Rückstau auf den Geradeausspuren komme. (mai/sda)