19:13 BAUBRANCHE

Neue Grenzwerte für Luftschadstoffe ab Mitte November

Um die Belastung der Luft durch Stickoxide, Feinstaub und weitere Schadstoffe zu senken, gelten ab 16. November neue Grenzwerte für stationäre Verbrennungsmotoren und Anlagen, Gasturbinen sowie Brennstoffe. Der Bundesrat revidierte heute Mittwoch die Luftreinhalte-Verordnung (LRV).

Die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 1985 seien an den Stand der Technik abgepasst worden, teilte die Regierung mit. Damit erfolge ein weiterer Schritt für eine bessere Qualität der Luft. Revidiert wurde die LRV, weil gemäss Umweltschutzgesetz Emissionen von Luftschadstoffen vorsorglich so weit begrenzt werden müssen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist.

Künftig gelten schärfere Regeln gelten insbesondere für stationäre Verbrennungsmotoren und Gasturbinen oder vielmehr für Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme. Neu gelten auch für kleine Motoren im Leistungsbereich bis hundert Kilowattstunden Feuerungswärme Grenzwerte für Stickoxide und Kohlenmonoxid. Zudem sollen die bestehenden Grenzwerte sollen angepasst werden. Des Weiteren sind häufigere Kontrollmessungen vorgesehen. Dies führe zu einem erhöhten Vollzugsaufwand, sofern im jeweiligen Kanton nicht bereits ähnliche Vorschriften festgelegt seien, hält dazu das Umweltdepartement (UVEK) fest.

Verlängerte Sanierungsfrist für bestehende Anlagen

Wichtig ist die Verschärfung laut Uvek hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung: Während heute stationäre Motoren und Gasturbinen nur wenig zur Luftverschmutzung beitragen, könnte sich dies bei einem allfälligen Ausbau fossil-thermischer Kraftwerke ändern. Kraftwerke mit Wärmeauskopplung zu Heizzwecken würden oft im städtischen Gebiet gebaut, wo die Stickoxid-Belastung bereits hoch sei, teilt das Uvek mit. Die Anpassung der Verordnung biete die Chance, die Rahmenbedingungen vor Investitionen in Neuanlagen auf dem Stand der Technik festzusetzen.

Für bestehende Anlagen gewährt der Bund eine verlängerte Sanierungsfrist von sechs bis zehn Jahren. Heute verfügen 57 Prozent aller mit Erdgas betriebenen Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen über die notwendige Abgasreinigungstechnologie. Die Massnahmen seien technisch ohne weiteres umsetzbar, und die Kosten könnten gemäss den geltenden Kriterien als wirtschaftlich tragbar beurteilt werden, heisst es im Bericht.

Weiter werden schärfere Grenzwerte für Anlagen zur Chlorherstellung, Kupolöfen, Kehrichtverbrennungsanlagen und Elektrostahlwerke in Kraft gesetzt. Mit diesen Anpassung kann die Schweiz, die Anforderungen des revidierten Schwermetall-Protokolls und das Göteborg-Protokolls erfüllen und diese ratifizieren. Dabei handelt es sich um Quecksilber, Dioxine, Furane und Staub.

Qualitätsnormen für Holzpellets

Schliesslich führt der Bund für Holzpellets und -briketts Qualitätsnormen ein, wie es sie in anderen Ländern bereits gibt. Mit der geplanten Regulierung sei die Grundlage für eine Qualitätskontrolle gegeben, schreibt das Uvek. Mit Bleiverbindungen belastetes Altholz - beispielsweise Holzfenster aus Gebäudeabbrüchen - soll künftig nur noch in Kehrichtverbrennungsanlagen verbrannt werden dürfen.

Effiziente Filter und andere technische Fortschritte trügen dazu bei, dass die Luft in der Schweiz immer sauberer werde, heisst es in der Mediencommuniqué des Bundesamts für Umwelt (Bafu). Heute könnten Emissionswerte erreicht werden, die klar unter den geltenden Grenzwerten lägen. (mai/sda)

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