Neue Baulinien für den Kanton Zürich
Im Kanton Zürich sollen die Baulinien für bestehende und geplante Staatsstrassen während der nächsten Jahre komplett überarbeitet werden. Die Verkehrsbaulinien sind laut dem Regierungsrat vielerorts veraltet und uneinheitlich.
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sind die in Verkehrsrichtplänen eingetragenen kantonalen Strassen ausreichend mit Baulinien zu sichern. Zuständig für die Festsetzung ist der Kanton; in Zürich und Winterthur liegt die Kompetenz der Raumsicherung für Strassen mit überkommunaler Bedeutung bei den beiden Städten. Erste Baulinien wurden im Kanton Zürich bereits vor über 100 Jahren festgesetzt und in den amtlichen Katasterplänen eingezeichnet, wie der Regierungsrat schreibt. Diese Eintragungen seien oft in verschiedenen Darstellungen und Massstäben erfolgt und genügten nicht mehr heute geltenden Projektierungsgrundsätzen, heisst es in der Medienmitteilung des Regierungsrats.
Aufgrund der baulichen Veränderungen entsprechen die eingetragenen Baulinien zudem in weiten Teilen auch nicht mehr dem effektiven Strassenverlauf oder widersprechen den vorrangigen kommunalen Nutzungsplanungen. Ausserdem seien die Pläne in der Vergangenheit nicht systematisch bewirtschaftet worden.
Der Regierungsrat will deshalb sämtliche Verkehrsbaulinien überprüfen, aufarbeiten und bereinigen. Diese Überarbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Zudem will der Regierungsrat gesetzliche Grundlagen für eine effiziente laufende Bewirtschaftung der Pläne schaffen. - Wie der Regierungsrat weiter mitteilt, rechnet man dabei mit Kosten von rund 3,8 Millionen Franken. (sda)