14:44 BAUBRANCHE

Nationalstrassenfonds in die Bundesverfassung

Der Bundesrat will die Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs langfristig sichern und hat beschlossen, auf Verfassungsstufe einen unbefristeten Fonds zu schaffen. Daraus sollen sämtliche Ausgaben für die Nationalstrassen sowie die Beiträge an den Agglomerationsverkehr bezhalt werden. – Weil sich ab 2017 Finanzierungslücken abzeichnen will er zudem den Mineralölsteuerzuschlag erhöhen.

Wie beim Bahninfrastrukturfonds sollen bestehende und neue Einnahmen direkt in den Strassenfonds fliessen. Dazu gehören Erträge aus der Automobilsteuer, die bisher der Bundeskasse zugeleitet wurden, sowie ein höherer Zuschlag auf der Mineralölsteuer. Mit der Vernehmlassungsvorlage wird der Bundesrat zur Höhe der betreffenden Anteile zwei Varianten vorschlagen.

Finanzierung auch von Betrieb und Unterhalt

Der neue Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) ist eigentlich eine Erweiterung des bestehenden Infrastrukturfonds. Bis heute wurden aus dem Infrastrukturfonds die Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz, die Fertigstellung des Netzes, Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Hauptstrassen in Berg- und Randregionen finanziert.

Aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) sollen neu auch Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen finanziert werden. Zudem soll der NAF Reserven bilden können. Im Gegenzug darf er sich nicht verschulden. Diese Grundsatzentscheide hat der Bundesrat im Januar 2013 gefällt. Heute hat er die rechtliche Ausgestaltung festgelegt und beschlossen, dass der NAF analog zum Bahninfrastrukturfonds (BIF) in der Verfassung verankert werden soll. Angestrebt wird eine enge Zweckbindung von bestehenden und neuen Einnahmen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Auftrag, bis im Herbst dieses Jahres eine entsprechende Vorlage für die Vernehmlassung zu erarbeiten.

Zwei Finanzierungs-Varianten

Ab 2017 zeichnet sich eine Finanzierungslücke in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) ab. Aus diesem Grund will der Bundesrat zwei Varianten für die Finanzierung in die Vernehmlassung geben.

Bei der Hauptvariante soll die der Mineralölsteuerzuschlag von 30 auf 45 Rappen erhöht werden. Ausserdem soll die auf Autos und ihren Bestandteilen erhobene Verbrauchssteuer von 4 Prozent, die so genannte Automobilsteuer, künftig nicht mehr einfach in die Bundeskasse fliessen sondern zu zwei Dritteln dem NAF zugute kommen. Bei der zweiten Varienaten sollen die Erträge aus der Automobilsteuer sollen zu 100 Prozent in den NAF fliessen und der Mineralölsteuerzuschlag soll von 30 auf 42 Rappen erhöht werden.

Zudem sollen sich die wachsende Zahl der Besitzer von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken - vor allem Elektrofahrzeuge - mit einer Pauschale an der Finanzierung der Infrastruktur beteiligen. Der Bundesrat schlägt zudem vor, bei den Einnahmen periodisch die Teuerung auszugleichen. Das war bisher nicht der Fall.

Nebst neuen Einnahmen setzt der Bundesrat zur Finanzierung auch auf Einsparungen und Effizienzgewinne im Umfang von jährlich 200 Millionen Franken bei den Nationalstrassen sowie die zeitliche Verschiebung und Erstreckung von Projekten der Engpassbeseitigung und Netzerweiterung.

Wachsende Ausgaben sinkende Einnahmen

Weil die Beanspruchung der Nationalstrassen stark gestiegen ist und weil viele Tunnels und Brücken altershalber renoviert werden müssen, haben sich die Kosten für Betrieb und Unterhalt markant erhöht. Zudem erhöht sich der Investitionsbedarf für Erweiterungs- und Kapazitätsausbauten auf dem Nationalstrassennetz. Gleichzeitig gehen die Erträge real zurück, weil bei den Einnahmen die Teuerung seit Jahrzehnten unberücksichtigt blieb, bei den Kosten aber voll durchschlägt und weil moderne Autos weniger Treibstoff brauchen als ältere Fahrzeuge. Dazu ist aber anzumerken, dass die beträchtliche Zunahme an Fahrzeugen in den letzten Jahrzehnten auch eine Zunahme der Mineralölsteuereinnahmen und Verbrauchssteuern beschert hat.

Darum will der Bundesrat die Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs auf eine solide Grundlage stellen. Grosse Verkehrsprojekte sind mit hohen Investitionen verbunden, was eine sichere, langfristig ausgerichtete Planung erfordert. In diesem Zusammenhang sollen auch die Beiträge für die Agglomerationsprogramme als Instrument einer kohärenten Raumentwicklungs- und Verkehrspolitik wirken.

Parlament entscheidet über Ausbauschritte

Über die Erweiterungen und Ausbauten soll wie bei den Bahnprojekten das Parlament im Rahmen eines strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) entscheiden können. Sobald absehbar ist, dass einzelne Projekte baureif sind, werden sie darin aufgenommen und dem Parlament unterbreitet. Dieses kann so periodisch über den nächsten Ausbauschritt bestimmen und die Planung steuern. (mai/mgt)

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